Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

EU: Trinkflaschen bleiben für Flugpassagiere vorerst verboten

Veröffentlicht am 18.07.2012, 17:53
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Flugpassagiere in der EU dürfen auf unbestimmte Zeit keine Wasserflaschen, Shampoo oder Deo mit an Bord nehmen. Das seit sechs Jahren geltende Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck könne aus Sicherheitsgründen nicht im April 2013 gelockert werden. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch nach Vorlage eines Berichts in Brüssel mit. Der Termin soll verschoben werden, ein neues Datum nennt die EU-Behörde nicht. Stattdessen empfiehlt Brüssel, von Januar 2014 Erleichterungen für Duty-Free-Einkäufe von Transferpassagieren einzuführen. Erst auf Basis der Erfahrungen mit den neuen Scannern, die an Flughäfen Flaschen und Behälter durchleuchten sollen, könne dann über das Ende des Verbots entschieden werden.

Seit längerem warnen die EU-Staaten, dass Europas Flughäfen noch nicht mit den nötigen Scannern für Taschen und Rucksäcke ausgerüstet sind. Die EU-Kommission kündigte für Herbst einen Vorschlag an, wie das Verbot phasenweise und 'zum frühstmöglichen Termin' aufgehoben werden könne. Aus Kommissionskreisen verlautete, dies sei nach zwei Jahren denkbar. Das Europaparlament muss dem zustimmen.

Derzeit dürfen Reisende im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern ins Flugzeug mitnehmen. Diese müssen in durchsichtigen Plastikbeuteln stecken. Damit will die EU verhindern, dass Kriminelle Explosivstoffe in Flugzeuge schmuggeln.

Die 27 EU-Staaten hatten das Verbot 2006 als Reaktion auf versuchte Terroranschläge mit Flüssigsprengstoff in Flugzeugen beschlossen. In den USA sind ähnliche Regeln in Kraft. Das Verbot sollte in Europa ursprünglich schon 2011 gelockert werden. 'Die Überprüfung der EU-Kommission hat ergeben, dass die Aufhebung des Verbots im April 2013 (...) ein beträchtliches betriebliches Risiko darstellen würde', schrieb die Behörde.

In einem Punkt sind aber Fortschritte absehbar: Von Januar 2014 sollen es Transferpassagiere aus Nicht-EU-Ländern leichter haben. Die EU-Kommission empfiehlt, dass diese Reisenden ihre Einkäufe aus dem Duty-Free dann behalten dürfen. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land gekauft hat, könnte die verschweißte Tüte beim Umsteigen in Europa mit auf seinen Anschlussflug nehmen. Heutzutage konfiszieren Zollbeamte die oft teuren Produkte.

Wer einen Direktflug nimmt, kann dagegen nach wie vor Alkohol und Kosmetika im Duty-Free einkaufen und - in einer Plastiktüte inklusive Kassenbon - mit an Bord des Flugzeuges nehmen.

Flughafenbetreiber begrüßten die Empfehlung der EU-Kommission. Der Verband Europäischer Fluglinien AEA erklärte, die Beibehaltung des Verbots sei aus Sicherheitsgründen richtig. Tests hätten ergeben, dass die verfügbaren Detektoren bestimmte Flüssigkeiten nicht erkannten, häufig Fehlalarm auslösten und somit die Wartezeit bei Kontrollen erhöhten.

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, sagte der dpa, die Flughäfen hätten seit langem vor chaotischen Verhältnissen an den Kontrollstellen für Passagiere gewarnt. 'Wir sind sehr froh, dass die EU-Kommission jetzt die Macht des Faktischen akzeptiert und endlich vom unrealistischen Zeitplan für eine vollständige Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkungen Abstand nimmt.'/mt/DP/stw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.