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Länder lassen Bundesjustizministerin bei Steuer-CDs abblitzen

Veröffentlicht am 11.11.2012, 16:41
Aktualisiert 11.11.2012, 16:44
BERLIN/WIESBADEN (dpa-AFX) - Im Streit um den neuen Straftatbestand Datenhehlerei lassen die Länder Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abblitzen. An- und Verkauf gestohlener Daten sollen strafbar werden - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat. Dabei bleibe es, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) vor der Herbstkonferenz mit seinen Kollegen an diesem Donnerstag (15. November) in Berlin.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte zuletzt gefordert, auch den Kauf ausländischer Informationen über Steuerflüchtlinge zu verbieten. 'Es geht im Gesetz nicht um Steuerdaten. So ist es im Frühjahr vereinbart worden, und wir haben den Entwurf fertig', bekräftigte Hahn als Vorsitzender der Justizminister in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. 'Ich habe die Hoffnung, dass dies einstimmig oder mit großer Mehrheit verabschiedet wird.'

Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, aber nicht der Handel. Kriminelle erzielen Millionen beim Verkauf gestohlener Konten- oder Kreditkarteninformationen. Bei CDs aus der Schweiz mit Daten deutscher Steuersünder traten schon mehrfach die Länder als Käufer auf.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann forderte vor der Konferenz mit seinen Amtskollegen eine bundeseinheitliche Höchstgrenze beim Besitz von Cannabis. 'Wir brauchen auch im Hinblick auf die Strafverfolgungspraxis eine stärkere Angleichung der Höchstgrenze auf sechs Gramm', sagte der CDU-Politiker der dpa. Bislang gebe es in Deutschland sehr unterschiedliche Auffassungen, was als 'geringe Menge' gelte und somit keine Strafverfolgung rechtfertige. Eine Einigung der Minister gilt als unwahrscheinlich.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will bei der Konferenz für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts werben. Das Recht solle angemessene Strafen etwa bei Umwelt-, Korruptions- oder Steuerdelikten gewährleisten, sagte Kutschaty der dpa. 'Bislang können in Deutschland nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, nicht Unternehmen', erläuterte er. Die Verantwortlichen seien aber - auch wegen komplizierter Firmenstrukturen - häufig nur schwer zu identifizieren. Im Frühjahr will NRW einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorlegen.

Das Land Hamburg sieht die Öffentlichkeitsfahndungen via Facebook kritisch. 'Wir müssen zunächst sorgfältig prüfen, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht', sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) der dpa. Hessens Minister Hahn hatte angekündigt, den Vorsitz seines Bundeslandes bei der Konferenz nutzen zu wollen, um die Fahndung nach Straftätern mit Hilfe sozialer Netzwerke voranzubringen./fko/DP/he

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