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ROUNDUP 2: EU-Kommission prüft Beteiligung von Etihad an Air Berlin

Veröffentlicht am 04.04.2014, 19:18
Aktualisiert 04.04.2014, 19:21
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(neu: Reaktion Air Berlin)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission nimmt die Beteiligungen von auswärtigen Investoren an europäischen Fluggesellschaften genauer unter die Lupe. Dazu gehöre auch der Anteil des arabischen Großaktionärs Etihad Airways an Air Berlin ETR:AB1, bestätigte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel. Die Behörde fürchtet, dass die Investoren zu viel Macht auf die Fluggesellschaften ausüben könnten.

"Die Kommission hat die Staaten, wo diese Airlines zugelassen sind, um Auskunft gebeten, ob diese Investments den EU-Regeln zur Eigentümerschaft und Kontrolle europäischer Fluglinien entsprechen", teilte die Behörde mit. Sollte Brüssel zu dem Schluss kommen, dass dies gegen EU-Recht verstößt, kann die Kommission die nationalen Behörden auffordern, den Anbietern die Lizenz zu entziehen. Eine EU-Lizenz erlaubt dem Anbieter den Zugang zum europäischen Markt.

Air Berlin betonte, Etihad übe keine Kontrolle bei der deutschen Fluggesellschaft aus: "Strategische Entscheidungen liegen allein bei Air Berlin". Etihad besitze als Aktionärin weder eine Sperrminorität noch Sonderrechte. Richtig sei, dass Air Berlin eng mit Etihad Airways als strategischem Partner zusammenarbeite.

Etihad ist an Air Berlin mit rund 29 Prozent beteiligt. Zuletzt gab es Gerüchte über einen Abschied von der Börse der angeschlagenen Berliner Airline und Aufstockung des Anteils durch Etihad, nachdem Air Berlin ihre Bilanzpräsentation für 2013 zweimal verschoben hatte.

Zudem forderte die Kommission Italien auf, die laufenden Gespräche zwischen Anteilseignern von Alitalia und Etihad genau zu beobachten. Derzeit wird über eine Finanzspritze für die chronisch defizitäre Alitalia verhandelt. Es gibt Spekulationen, Etihad wolle die Italiener mit Air Berlin fusionieren.

Nach europäischem Recht müssen die nationalen Regierungen oder eine Privatperson dieses Staates mehr als die Hälfte an einer EU-Fluggesellschaft besitzen und diese "tatsächlich kontrollieren". Das legt Artikel 4 der Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten von 2008 fest. Auch wenn die Investoren nur Minderheitsanteile halten, fürchtet die EU-Kommission, dass sie die Airlines kontrollieren könnten.

Neben Air Berlin prüft die Abteilung Verkehr der EU-Kommission auch den Anteil der amerikanischen Delta Air Lines NYS:DAL (FSE:DEL) an Virgin Atlantic, der chinesischen HNCA an Cargolux in Luxemburg und von Korean Air an Czech Airlines in Tschechien.P/stw

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