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Weitere erfolgreiche Kündigungsklagen gegen Schlecker

Veröffentlicht am 24.07.2012, 18:07
STUTTGART/EHINGEN (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Dienstag in drei Fällen Kündigungen gegen Schlecker-Mitarbeiter für unwirksam erklärt. Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe keine hinreichende Auskunft über die getroffene Sozialauswahl gegeben, erklärte das Gericht seine Urteile. Im Zuge der Insolvenz der Drogeriemarktkette aus dem baden-württembergischen Ehingen war in einer ersten Welle mehr als 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden, gut 4.500 waren dagegen vor Gericht gezogen.

Die Urteile in Stuttgart sind nicht die ersten entschiedenen Prozesse. Erfolgreich geklagt hatte Ende Juni etwa eine frühere Filialleiterin in Heilbronn. Auch dort fehlten Informationen von der Insolvenzverwaltung. Diese kündigte in dem Fall aber Berufung an.

Auch den restlichen 13 200 Mitarbeitern wurde derweil gekündigt, der Betrieb stillgelegt und alle Schlecker-Filialen in Deutschland wurden geschlossen. Die Prozess-Gewinner hätten durch die Urteile länger Anspruch auf Gehaltszahlungen. Das wären weitere Kosten für den Insolvenzverwalter, der derzeit mit Verkäufen unter anderem von Immobilien und Auslandsgesellschaften versucht, die Insolvenzmasse zu erhöhen. Den mittlerweile mehr als 22.000 Gläubigern mit einer Gesamtforderung von mehr als einer Milliarde Euro machte Geiwitz zuletzt keine so große Hoffnung./ozy/DP/edh

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