Yukon-Nevada Gold Corp.: Jerritt Canyon wurde von MSHAs Liste möglicher Verstoßmuster gestrichen
DGAP-News: Yukon-Nevada Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Yukon-Nevada Gold Corp.: Jerritt Canyon wurde von MSHAs Liste
möglicher Verstoßmuster gestrichen
27.03.2012 / 13:04
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. März 2012. Yukon-Nevada Gold Corp.
(WKN: A0MVD1; Toronto Stock Exchange: YNG) gibt bekannt, dass am Freitag,
den 23. März 2012 das Unternehmen von der bundesstaatlichen Behörde für
Arbeitsschutz im Bergbau (Federal Mine Safety and Health Administration,
'MSHA') darüber unterrichtet, dass laut ihrer Ermittlungen kein mögliches
Muster an Verstößen auf der sich vollständig in Unternehmensbesitz
befindlichen Jerritt-Canyon-Goldmine in Elko County, US-Bundesstaat Nevada,
vorliege. Nach Erreichen der Zielvorgabe für einen Rückgang an
signifikanten und erheblichen Verstößen wird Jerritt Canyon nicht mehr für
ein Verstoßmuster laut Abschnitt 104 (e) des Bergbaugesetzes in Betracht
gezogen. Jerritt Canyon wird von Queenstake Resources USA Ltd.
('Queenstake'), einer sich vollständig im Besitz von Yukon-Nevada Gold
Corp. befindlichen Tochtergesellschaft, betrieben.
Am 30. November 2011 wurde Queenstake darüber unterrichtet, dass die MSHA
gemäß Abschnitt 104 (e) des Bundesgesetzes für Arbeitsschutz im Bergbau aus
dem Jahre 1977 (das 'Gesetz') eine Untersuchung von Verstoßmustern
durchgeführt hat. Das Schreiben sagte aus, dass MSHA zum anfänglichen
Schluss gekommen war, dass auf Jerritt Canyon ein Muster an Verstößen
vorlag und es eine Vorgehensweise festsetzte, wodurch Jerritt Canyon mit
MSHA zusammenarbeiten konnte, um etwaige weitere Maßnahmen gemäß dieses
Programms zu vermeiden. Nach Durchführung des Safety Corrective Action
Program (Programm zur Behebung von Sicherheitsmängeln) durch das
Unternehmen im Januar 2012 und nach Sonderinspektionen durch die MSHA im
Februar und März 2012 hat das Unternehmen die Voraussetzungen für eine
Entfernung aus dem Programm der Verstoßmuster erfüllt.
MSHAs Programm der Verstoßmuster sieht vor, dass den Minenbetreiber
Stilllegungsaufforderungen für bestimmte Minenbereiche vorgelegt werden,
die von gewissen speziellen Verstoßarten betroffen sind, bis auf der Mine
von MSHA eine einwandfreie Abnahmeprüfung erfolgt. In den meisten Fällen
würden diese Stilllegungen Bereiche der Mine betreffen, die nicht für die
Produktion wichtig sind oder innerhalb einer kurzen Zeit behoben werden
können.
Der Chief Operating Officer, Randy Reichert, kommentierte: 'YNG hat
gezeigt, dass der Jerritt-Canyon-Betrieb des Unternehmens vollständig
hinter der Sicherheit seiner Arbeitskräfte steht und nicht den Merkmalen
von MSHAs Programm der Verstoßmuster entspricht, da sich das Unternehmen
darum bemühte als es Ende November 2011 das Schreiben von der MSHA erhielt.
Wir empfanden niemals, dass dieser Betrieb den Kriterien des Programms
entspricht und wir haben dies während der vergangenen drei Monate gezeigt.
Queenstake wird ihr Sicherheitsprotokoll als Teil der laufenden Bemühungen
zur Betriebsverbesserung weiter verbessern und wird diesbezüglich weiterhin
eng mit der MSHA zusammenarbeiten.'
Yukon-Nevada Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue
Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das
Unternehmen besitzt ein breitgefächertes Portfolion von Gold-, Silber-,
Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in
Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens
liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten
und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird
durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden
Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten
Akquisitionen erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Richard Moritz
Senior Director, Institutional Investor Relations
Tel: (604) 688-9427
Email: rmoritz@yngc.ca
Nicole Sanches
Investor Relations Manager
Tel: (604) 688-9427 ext 224
Email: nicole@yngc.ca
www.yukon-nevadagold.com
CHF Investor Relations
Jeanny So
Director of Operations
Tel: (416) 868-1079 ext. 225
Email: jeanny@chfir.com
www.chfir.com
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax+49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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27.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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162446 27.03.2012
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Yukon-Nevada Gold Corp.: Jerritt Canyon wurde von MSHAs Liste
möglicher Verstoßmuster gestrichen
27.03.2012 / 13:04
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. März 2012. Yukon-Nevada Gold Corp.
(WKN: A0MVD1; Toronto Stock Exchange: YNG) gibt bekannt, dass am Freitag,
den 23. März 2012 das Unternehmen von der bundesstaatlichen Behörde für
Arbeitsschutz im Bergbau (Federal Mine Safety and Health Administration,
'MSHA') darüber unterrichtet, dass laut ihrer Ermittlungen kein mögliches
Muster an Verstößen auf der sich vollständig in Unternehmensbesitz
befindlichen Jerritt-Canyon-Goldmine in Elko County, US-Bundesstaat Nevada,
vorliege. Nach Erreichen der Zielvorgabe für einen Rückgang an
signifikanten und erheblichen Verstößen wird Jerritt Canyon nicht mehr für
ein Verstoßmuster laut Abschnitt 104 (e) des Bergbaugesetzes in Betracht
gezogen. Jerritt Canyon wird von Queenstake Resources USA Ltd.
('Queenstake'), einer sich vollständig im Besitz von Yukon-Nevada Gold
Corp. befindlichen Tochtergesellschaft, betrieben.
Am 30. November 2011 wurde Queenstake darüber unterrichtet, dass die MSHA
gemäß Abschnitt 104 (e) des Bundesgesetzes für Arbeitsschutz im Bergbau aus
dem Jahre 1977 (das 'Gesetz') eine Untersuchung von Verstoßmustern
durchgeführt hat. Das Schreiben sagte aus, dass MSHA zum anfänglichen
Schluss gekommen war, dass auf Jerritt Canyon ein Muster an Verstößen
vorlag und es eine Vorgehensweise festsetzte, wodurch Jerritt Canyon mit
MSHA zusammenarbeiten konnte, um etwaige weitere Maßnahmen gemäß dieses
Programms zu vermeiden. Nach Durchführung des Safety Corrective Action
Program (Programm zur Behebung von Sicherheitsmängeln) durch das
Unternehmen im Januar 2012 und nach Sonderinspektionen durch die MSHA im
Februar und März 2012 hat das Unternehmen die Voraussetzungen für eine
Entfernung aus dem Programm der Verstoßmuster erfüllt.
MSHAs Programm der Verstoßmuster sieht vor, dass den Minenbetreiber
Stilllegungsaufforderungen für bestimmte Minenbereiche vorgelegt werden,
die von gewissen speziellen Verstoßarten betroffen sind, bis auf der Mine
von MSHA eine einwandfreie Abnahmeprüfung erfolgt. In den meisten Fällen
würden diese Stilllegungen Bereiche der Mine betreffen, die nicht für die
Produktion wichtig sind oder innerhalb einer kurzen Zeit behoben werden
können.
Der Chief Operating Officer, Randy Reichert, kommentierte: 'YNG hat
gezeigt, dass der Jerritt-Canyon-Betrieb des Unternehmens vollständig
hinter der Sicherheit seiner Arbeitskräfte steht und nicht den Merkmalen
von MSHAs Programm der Verstoßmuster entspricht, da sich das Unternehmen
darum bemühte als es Ende November 2011 das Schreiben von der MSHA erhielt.
Wir empfanden niemals, dass dieser Betrieb den Kriterien des Programms
entspricht und wir haben dies während der vergangenen drei Monate gezeigt.
Queenstake wird ihr Sicherheitsprotokoll als Teil der laufenden Bemühungen
zur Betriebsverbesserung weiter verbessern und wird diesbezüglich weiterhin
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Yukon-Nevada Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue
Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das
Unternehmen besitzt ein breitgefächertes Portfolion von Gold-, Silber-,
Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in
Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens
liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten
und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird
durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden
Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten
Akquisitionen erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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