STUTTGART (dpa-AFX) - Wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit einem Sponsoringvertrag für den VfL Wolfsburg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen Mitarbeiter von Volkswagen und der Deutschen Telekom erhoben. Das teilte die Anklagebehörde am Montag mit. Es geht um die Verquickung eines hoch dotierten Vertrages zwischen Volkswagen und der Telekom-Tochter T-Systems mit einem Sponsoringvertrag für den Fußball-Erstligisten. Die Anklage wirft drei früheren T-Systems-Mitarbeitern vor, im ersten Halbjahr 2010 den beiden VW-Mitarbeitern einen Sponsoringvertrag über 16 Millionen Euro und vier Jahren Laufzeit zugunsten des VfL Wolfsburg angeboten zu haben.
Die beiden VW-Beschäftigten sollen die Verlängerung des Sponsoringvertrages gefordert haben. Zugleich sollten sie darauf hinwirken, dass Aufträge im Umfang von 345 Millionen Euro an die Telekom erteilt werden und ein wichtiger Einzelvertrag zum Vorteil des Unternehmens abgeändert wird. Der Vertrag wurde jedoch nicht unterzeichnet, weil der Automobilkonzern sich kurzfristig gegen die Fortsetzung des Sponsoring entschieden hatte. Den Angeklagten wird gemeinschaftliche Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Angeklagten im Alter zwischen 48 und 67 Jahren sind nicht geständig.
Die Deutsche Telekom hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende 2010 nach einer internen Prüfung über die Sachverhalte informiert. Im Februar waren vier Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet und die Wohnräume dreier Angeklagter durchsucht worden. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Die Stuttgarter Anklagebehörde ist zuständig, weil einer der Angeklagten in Stuttgart wohnt.
Ein Telekom_Sprecher sagte auf Anfrage, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Dazu werde sein Haus keine Stellungnahme abgeben./wae/DP/stw
Die beiden VW-Beschäftigten sollen die Verlängerung des Sponsoringvertrages gefordert haben. Zugleich sollten sie darauf hinwirken, dass Aufträge im Umfang von 345 Millionen Euro an die Telekom erteilt werden und ein wichtiger Einzelvertrag zum Vorteil des Unternehmens abgeändert wird. Der Vertrag wurde jedoch nicht unterzeichnet, weil der Automobilkonzern sich kurzfristig gegen die Fortsetzung des Sponsoring entschieden hatte. Den Angeklagten wird gemeinschaftliche Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die Angeklagten im Alter zwischen 48 und 67 Jahren sind nicht geständig.
Die Deutsche Telekom hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende 2010 nach einer internen Prüfung über die Sachverhalte informiert. Im Februar waren vier Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet und die Wohnräume dreier Angeklagter durchsucht worden. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Die Stuttgarter Anklagebehörde ist zuständig, weil einer der Angeklagten in Stuttgart wohnt.
Ein Telekom_Sprecher sagte auf Anfrage, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Dazu werde sein Haus keine Stellungnahme abgeben./wae/DP/stw