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AKW Emsland wird Anfang 2023 für zwei Wochen heruntergefahren

Veröffentlicht am 28.10.2022, 17:15
RWEG
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LINGEN (dpa-AFX) - Das Atomkraftwerk Emsland wird wie geplant Anfang kommenden Jahres für zwei Wochen heruntergefahren. Vorgesehen sei ein Zeitfenster Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar, sagte eine Sprecherin des Betreibers RWE (ETR:RWEG) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Im Entwurf für die Novelle des Atomgesetzes wird die geplante zweiwöchige Pause bereits erwähnt. "Das Kernkraftwerk Emsland muss voraussichtlich Ende Januar 2023 für etwa zwei Wochen heruntergefahren werden, um die Brennelemente im Kern zu rekonfigurieren", heißt es darin. Anschließend könne die Anlage bis zum 15. April ihren Leistungsbetrieb fortsetzen.

Am Freitag berichtete "Bild" von einer parlamentarischen Anfrage der Union an das Bundeswirtschaftsministerium zu diesem Thema. Aus der Antwort geht hervor, dass das AKW Emsland ohne die Beschaffung und den Einsatz neuer Brennelemente bis zum 15. April 2023 betrieben werden könne. Die erwarteten monatlichen elektrischen Leistungen sind demnach allerdings geringer als Ende 2022. Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte "Bild": "Ohne die Bestellung neuer Brennstäbe nimmt die Stromproduktion dramatisch ab." Die Entscheidung müsse schnellstens korrigiert werden.

Unterdessen forderte der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Betriebsende des Atommeilers im Emsland zum Jahresende. "Die Abschaltung des AKW Lingen 2 sollte nicht im Januar für 14 Tage, sondern zum Jahresende 2022 komplett und endgültig erfolgen", sagte BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz laut einer Mitteilung. Für den 6. November rief der BBU zu einer Demonstration gegen die Laufzeitverlängerung aller drei verbliebenen Atomkraftwerke beim AKW Neckarwestheim 2 auf.

Die verbleibenden drei deutschen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 sollen bis maximal Mitte April kommenden Jahres weiterlaufen können. Der Entwurf für die Novelle des Atomgesetzes wurde am 19. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen. Laut dem Entwurf ist der Einsatz neuer Brennstäbe nicht zulässig.

Die Informationen zu den verfügbaren Kapazitäten der drei Atomkraftwerke seien bereits in den Berechnungen der zweiten Sonderanalyse zum Winter 2022/2023 berücksichtigt worden, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag der dpa. Die Annahmen für die einzelnen Kraftwerke seien transparent in den Ergebnissen zum zweiten Stresstest veröffentlicht worden.

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