APA ots news: 2014 bringt neue Aufgaben und Herausforderungen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA.
Wien (APA-ots) - Der österreichische Finanzmarkt steht 2014 vor
gravierenden Änderungen und Herausforderungen. So wird im kommenden
Jahr die Regulierung und Aufsicht der Banken des Euro-Raumes auf ein
völlig neues Fundament gestellt, wobei die Europäische Zentralbank
EZB und nationalen Aufsichtsinstitutionen in einem dezentral
organisierten System eng zusammenarbeiten. Ergänzt wird die neue
Aufsicht durch EU-weite Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung
sowie ein einheitliches Regelwerk der Einlagensicherung. In
Österreich wird überdies das neue 'Finanzmarktstabilitätsgremium' als
makroprudentielle Behörde systemische Risiken analysieren. Weiters
wird die FMA mit der Aufnahme der operativen Aufsicht über
'Alternative Investmentfonds Manager' (AIFM) sowie des Enforcements
der Rechungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen gravierende
Lücken im regulatorischen System schließen.
'2014 wird für uns Aufseher ein besonders herausforderndes Jahr.
Der Gesetzgeber hat uns eine Reihe zusätzlicher Aufgaben übertragen,
die Europäisierung der Aufsicht wird zügig und druckvoll voran
getrieben und die regulatorischen Lehren aus der globalen Finanzkrise
werden konsequent finalisiert,' so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl
und Mag. Klaus Kumpfmüller: 'Wir haben aber unsere Hausaufgabe
ordentlich erledigt und sind auf diese Herausforderungen gut
vorbereitet.'
Zwtl.: Europäisierung der Bankenaufsicht
Mit November 2014 übernimmt die Europäische Zentralbank EZB im
'Single Supervisory Mechanism' (SSM) die Aufsicht über alle Banken im
Euro-Raum und wird diese künftig in einem dezentral organisierten
System in enger Zusammenarbeit mit den nationalen
Aufsichtsinstitutionen durchführen. Davor ist aber noch eine
umfassende Analyse der Bilanzen und der Risikolage der wichtigsten
europäischen Bankengruppen (das sogenannte 'Comprehensive
Assessment') durchzuführen.
Die rund 130 für die Eurozone bedeutendsten Kreditinstitute werden
in Zukunft der direkten Aufsicht der EZB unterstehen, alle anderen
Banken bleiben in der direkten Zuständigkeit der nationalen
Aufseher. Es werden aber alle Banken - unter Wahrung des Grundsatzes
der Proportionalität - nach den gleichen Kriterien überwacht. Aus
Österreich werden voraussichtlich 6 Kreditinstitutsgruppen (mit
zusammen 150 selbständigen Banken) der direkten Aufsicht der EZB
unterstellt. Rund 650 verbleiben demnach in der direkten Aufsicht der
FMA. Auf beiden Ebenen wird die Aufsicht aber in sehr enger
Zusammenarbeit zwischen EZB und den nationalen Institutionen
erfolgen. Damit wird das bestehende Know-How bestmöglich genutzt und
die Synergien optimal gehoben.
Zwtl.: Bankenrestrukturierung neu
Das vom österreichischen Gesetzgeber 2013 beschlossene
'Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz' (BIRG) ist ein
erster nationaler Schritt zur Etablierung eines einheitlichen
Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes in Europa. Es verpflichtet
die Banken präventiv entsprechende Sanierungs- und Abwicklungspläne
zu erstellen, und ermächtigt die FMA bereits frühzeitig entsprechende
Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu veranlassen. Die
Grundlagen für ein europaweites Abwicklungsregime und -system
befinden sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess in den
abschließenden Verhandlungen. Ebenso wird an der Finalisierung eines
europaweit einheitlichen Reglements der Einlagensicherung gearbeitet.
Zwtl.: Finanzmarktstabilitätsgremium
Mit 2014 nimmt das 'Finanzmarktstabilitätsgremium' als
makroprudentielle Behörde seine Tätigkeit auf. Ihr Ziel ist es,
systemische Risiken zu erkennen und analysieren und dementsprechend
stabilitätsgefährdenden Entwicklungen in Österreich entgegenzuwirken.
Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern von Finanzministerium, FMA,
Oesterreichischer Nationalbank und Fiskalrat zusammen. Dieses Gremium
kann auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung systemischer Risiken
initiieren: etwa zur Bekämpfung spekulativer Blasen oder zur Stärkung
der Risikotragfähigkeit des Finanzsystems erhöhte
Eigenmittelerfordernisse für besonders systemrelevante
Finanzinstitute anregen.
Zwtl.: Aufsicht über Manager Alternativer Investments
Das 'Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz' (AIFMG) regelt
die Bedingungen, unter denen Verwalter von alternativen
Investmentfonds (Hedgefonds, Private Equity Fonds, Venture Capital
Fonds, Immobilienfonds,...) ihre Tätigkeit ausüben dürfen. Die
Übergangsfrist für die Registrierung als AIFM läuft mit 21.7.2014 ab.
Ab diesem Datum müssen daher alle Verwalter von alternativen
Investmentfonds registriert bzw. ab einer gewissen Größe
konzessioniert sein und unterliegen der Aufsicht der FMA, ansonsten
ist die Verwaltung sowie der Vertrieb der AIF danach verboten.
Zwtl.: Rechnungslegungskontrolle für börsennotierte Unternehmen
Mit 2014 hat die FMA als Enforcementbehörde für die
Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen operativ die
ordnungsgemäße Rechnungslegung entsprechend den 'International
Financial Reporting Standards' (IFRS) durchzusetzen. Gemäß
Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) sind erstmals die Abschlüsse
für das Geschäftsjahr 2013 zu prüfen. Damit sollen der Kapitalmarkt
und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in
Österreich weiter gestärkt werden. Die FMA hat sich dabei für die
Prüfung der korrekten Bilanzierung der vom Bundesministerium für
Finanzen zugelassenen 'Oesterreichischen Prüfstelle für
Rechnungslegung' (OePR) zu bedienen. Die FMA hat dazu bereits
gemeinsam mit ihren europäischen Schwesterbehörden
Prüfungsschwerpunkte zur Rechnungslegungskontrolle entwickelt und
veröffentlicht. Der Prüfplan wird auf Vorschlag der OePR von der FMA
festgelegt und wird 2014 rund 30 Einzelprüfungen umfassen.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0081 2013-12-27/12:51
Wien (APA-ots) - Der österreichische Finanzmarkt steht 2014 vor
gravierenden Änderungen und Herausforderungen. So wird im kommenden
Jahr die Regulierung und Aufsicht der Banken des Euro-Raumes auf ein
völlig neues Fundament gestellt, wobei die Europäische Zentralbank
EZB und nationalen Aufsichtsinstitutionen in einem dezentral
organisierten System eng zusammenarbeiten. Ergänzt wird die neue
Aufsicht durch EU-weite Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung
sowie ein einheitliches Regelwerk der Einlagensicherung. In
Österreich wird überdies das neue 'Finanzmarktstabilitätsgremium' als
makroprudentielle Behörde systemische Risiken analysieren. Weiters
wird die FMA mit der Aufnahme der operativen Aufsicht über
'Alternative Investmentfonds Manager' (AIFM) sowie des Enforcements
der Rechungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen gravierende
Lücken im regulatorischen System schließen.
'2014 wird für uns Aufseher ein besonders herausforderndes Jahr.
Der Gesetzgeber hat uns eine Reihe zusätzlicher Aufgaben übertragen,
die Europäisierung der Aufsicht wird zügig und druckvoll voran
getrieben und die regulatorischen Lehren aus der globalen Finanzkrise
werden konsequent finalisiert,' so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl
und Mag. Klaus Kumpfmüller: 'Wir haben aber unsere Hausaufgabe
ordentlich erledigt und sind auf diese Herausforderungen gut
vorbereitet.'
Zwtl.: Europäisierung der Bankenaufsicht
Mit November 2014 übernimmt die Europäische Zentralbank EZB im
'Single Supervisory Mechanism' (SSM) die Aufsicht über alle Banken im
Euro-Raum und wird diese künftig in einem dezentral organisierten
System in enger Zusammenarbeit mit den nationalen
Aufsichtsinstitutionen durchführen. Davor ist aber noch eine
umfassende Analyse der Bilanzen und der Risikolage der wichtigsten
europäischen Bankengruppen (das sogenannte 'Comprehensive
Assessment') durchzuführen.
Die rund 130 für die Eurozone bedeutendsten Kreditinstitute werden
in Zukunft der direkten Aufsicht der EZB unterstehen, alle anderen
Banken bleiben in der direkten Zuständigkeit der nationalen
Aufseher. Es werden aber alle Banken - unter Wahrung des Grundsatzes
der Proportionalität - nach den gleichen Kriterien überwacht. Aus
Österreich werden voraussichtlich 6 Kreditinstitutsgruppen (mit
zusammen 150 selbständigen Banken) der direkten Aufsicht der EZB
unterstellt. Rund 650 verbleiben demnach in der direkten Aufsicht der
FMA. Auf beiden Ebenen wird die Aufsicht aber in sehr enger
Zusammenarbeit zwischen EZB und den nationalen Institutionen
erfolgen. Damit wird das bestehende Know-How bestmöglich genutzt und
die Synergien optimal gehoben.
Zwtl.: Bankenrestrukturierung neu
Das vom österreichischen Gesetzgeber 2013 beschlossene
'Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz' (BIRG) ist ein
erster nationaler Schritt zur Etablierung eines einheitlichen
Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes in Europa. Es verpflichtet
die Banken präventiv entsprechende Sanierungs- und Abwicklungspläne
zu erstellen, und ermächtigt die FMA bereits frühzeitig entsprechende
Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu veranlassen. Die
Grundlagen für ein europaweites Abwicklungsregime und -system
befinden sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess in den
abschließenden Verhandlungen. Ebenso wird an der Finalisierung eines
europaweit einheitlichen Reglements der Einlagensicherung gearbeitet.
Zwtl.: Finanzmarktstabilitätsgremium
Mit 2014 nimmt das 'Finanzmarktstabilitätsgremium' als
makroprudentielle Behörde seine Tätigkeit auf. Ihr Ziel ist es,
systemische Risiken zu erkennen und analysieren und dementsprechend
stabilitätsgefährdenden Entwicklungen in Österreich entgegenzuwirken.
Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern von Finanzministerium, FMA,
Oesterreichischer Nationalbank und Fiskalrat zusammen. Dieses Gremium
kann auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung systemischer Risiken
initiieren: etwa zur Bekämpfung spekulativer Blasen oder zur Stärkung
der Risikotragfähigkeit des Finanzsystems erhöhte
Eigenmittelerfordernisse für besonders systemrelevante
Finanzinstitute anregen.
Zwtl.: Aufsicht über Manager Alternativer Investments
Das 'Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz' (AIFMG) regelt
die Bedingungen, unter denen Verwalter von alternativen
Investmentfonds (Hedgefonds, Private Equity Fonds, Venture Capital
Fonds, Immobilienfonds,...) ihre Tätigkeit ausüben dürfen. Die
Übergangsfrist für die Registrierung als AIFM läuft mit 21.7.2014 ab.
Ab diesem Datum müssen daher alle Verwalter von alternativen
Investmentfonds registriert bzw. ab einer gewissen Größe
konzessioniert sein und unterliegen der Aufsicht der FMA, ansonsten
ist die Verwaltung sowie der Vertrieb der AIF danach verboten.
Zwtl.: Rechnungslegungskontrolle für börsennotierte Unternehmen
Mit 2014 hat die FMA als Enforcementbehörde für die
Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen operativ die
ordnungsgemäße Rechnungslegung entsprechend den 'International
Financial Reporting Standards' (IFRS) durchzusetzen. Gemäß
Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) sind erstmals die Abschlüsse
für das Geschäftsjahr 2013 zu prüfen. Damit sollen der Kapitalmarkt
und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in
Österreich weiter gestärkt werden. Die FMA hat sich dabei für die
Prüfung der korrekten Bilanzierung der vom Bundesministerium für
Finanzen zugelassenen 'Oesterreichischen Prüfstelle für
Rechnungslegung' (OePR) zu bedienen. Die FMA hat dazu bereits
gemeinsam mit ihren europäischen Schwesterbehörden
Prüfungsschwerpunkte zur Rechnungslegungskontrolle entwickelt und
veröffentlicht. Der Prüfplan wird auf Vorschlag der OePR von der FMA
festgelegt und wird 2014 rund 30 Einzelprüfungen umfassen.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
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OTS0081 2013-12-27/12:51