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BGH: Kein Schadenersatz von Bafin für Wirecard-Anleger

Veröffentlicht am 26.01.2024, 13:52
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Wirecard-Anleger ist auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Forderung nach Schadenersatz von der Finanzaufsicht Bafin gescheitert. Die Vorinstanzen hätten einen Anspruch aus Amtshaftung "zu Recht verneint", urteilte der III. Zivilsenat des BGH (Az.: III ZR 57/23). Die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zurückgewiesen, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Der seinerzeit im Dax gelistete Zahlungsdienstleister Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Der Aktienkurs schmierte ab. Weil die betrügerischen Geschäfte jahrelang unentdeckt geblieben waren, wurde unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kritisiert. Der damalige Bafin-Präsident Felix Hufeld verlor in der Folge seinen Job und wurde durch Mark Branson ersetzt.

Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt/Main nach Justizangaben im Juni 2022 die Klage des Aktionärs auf Zahlung von 64 833,75 Euro zuzüglich Zinsen abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hatte im März 2023 die Berufung des Klägers gegen das Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen.

Der BGH sah keinen Grund, die Maßnahmen der Bafin im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bezüglich der Wirecard AG (ETR:WDIG) in Zeitraum von April 2015 bis Juni 2020 zu beanstanden. Diese seien "bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar" gewesen, hieß es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs.

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