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Bundesgesundheitsministerium: Corona-Vorbereitungen für Herbst nötig

Veröffentlicht am 08.06.2022, 14:54
Aktualisiert 08.06.2022, 15:00

BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um den weiteren Corona-Kurs hält das Bundesgesundheitsministerium weiter neue gesetzliche Vorbereitungen für einen erwarteten Anstieg der Infektionen im Herbst für nötig. Es werde eine Gesetzgebung gebraucht werden, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Das Vorhaben werde jetzt angestoßen. Es diene der Vorbereitung auf das Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 23. September.

Die FDP pocht seit Wochen darauf, erst eine geplante wissenschaftliche Bewertung bisheriger Beschränkungen abzuwarten, "bevor wir uns auf einzelne Maßnahmen vorschnell festlegen", wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits Ende Mai gesagt hatte. Ähnlich äußerten sich Buschmann am Mittwoch und FDP-Chef Christian Lindner am Dienstagabend jeweils in der ARD.

Ein bereits seit Dezember 2021 regelmäßig tagender Rat der Bundesregierung mit Corona-Expertinnen und Experten wollte an diesem Mittwochnachmittag neue Hinweise für die Corona-Bekämpfung im Herbst veröffentlichen. Bund und Länder hatten das Beratungsgremium im Bundeskanzleramt eingerichtet.

Für die von der FDP angesprochene Bewertung der bisherigen Beschränkungen ist ein anderes Gremium zuständig, nämlich ein Sachverständigenausschuss. Der war im Infektionsschutzgesetz festgelegt worden. Jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Bundestag benannte Expertinnen und Experten sollen die Evaluation bis 30. Juni vornehmen.

Der Sprecher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte auf die Frage, was nun als wissenschaftliche Basis für das weitere Vorgehen gelten solle: "Für die weiteren Vorbereitungen für den Herbst brauchen wir natürlich beides." Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums unterstrich lediglich, dass die Evaluierung im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben sei. Sie solle "Teil der evidenzbasierten Politik sein".

Der Sprecher Lauterbachs sagte weiter, die frühere Aussage Lauterbachs, nach der die Gesetzesvorbereitungen vor der Sommerpause anzugehen seien, widerspreche nicht den Aussagen Buschmanns. Das Gesetzesvorhaben werde eine Weile in Anspruch nehmen, sagte er zur Begründung.

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