BERLIN (dpa-AFX) - Bürger in Deutschland können ab Sommer 2014 einige Behördengänge auch elektronisch erledigen. Das schreibt das E-Government-Gesetz vor, das am Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Außerdem müssen Bundesbehörden ihre Akten digital führen und im Internet Informationen über den Bearbeitungsstand von Vorgängen anbieten.
Streit hatte es im Vorfeld um die sichere Kommunikation mit Behörden gegeben. Dafür sieht das Gesetz die De-Mail vor, die Sender und Empfänger einer elektronischen Nachricht sicher identifizieren soll. De-Mail wird derzeit von Deutschen Telekom, Mentana-Claimsoft sowie von 1&1 (GMX und web.de) angeboten. Datenschützer und Aktivisten kritisierten das Verfahren als unsicher, auch die Deutsche Post, die mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprodukt entwickelte, sprach sich gegen das Gesetz aus./jbn/DP/fn
Streit hatte es im Vorfeld um die sichere Kommunikation mit Behörden gegeben. Dafür sieht das Gesetz die De-Mail vor, die Sender und Empfänger einer elektronischen Nachricht sicher identifizieren soll. De-Mail wird derzeit von Deutschen Telekom, Mentana-Claimsoft sowie von 1&1 (GMX und web.de) angeboten. Datenschützer und Aktivisten kritisierten das Verfahren als unsicher, auch die Deutsche Post, die mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprodukt entwickelte, sprach sich gegen das Gesetz aus./jbn/DP/fn