LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft (MCX:ROSN) bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag.