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Corona-Hilfen für Konkurrenz: EuGH weist Ryanair-Klage ab

Veröffentlicht am 17.02.2021, 16:49
© Reuters.  Corona-Hilfen für Konkurrenz: EuGH weist Ryanair-Klage ab
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Ryanair (IR:RYA) ist mit seinen Klagen gegen Corona-Gelder für Air France (PA:AIRF) und Scandinavian Airlines (SAS) gescheitert. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte die Krisenhilfen für Frankreichs und Schwedens Fluggesellschaften für rechtens.

Ryanair hatte beanstandet, dass die Milliarden gezahlter Staatshilfen nur den in der EU ansässigen Fluggesellschaften vorbehalten gewesen seien – laut dem Chef der irischen Billigairline David O’Leary eine „unlautere Wettbewerbsverzerrung“.

Die Bedeutung von Billigfluggesellschaften für Europas Markt sei nicht beachtet worden. Diesem Vorwurf erteilte das EU-Gericht heute eine Absage. Die Regeln Frankreichs und Schwedens zur Unterstützung von Air France und SAS seien rechtskonform.

Die Hilfsmaßnahmen für die Fluggesellschaften seien angemessen, "um den wirtschaftlichen Schaden, den die Pandemie verursacht hat, auszugleichen" und stellten "keine Diskriminierung dar", so die Luxemburger Richter.

Ryanair will Widerspruch einlegen. Das Unternehmen hat insgesamt 16 Klagen gegen Staatshilfen für Airlines eingelegt, darunter auch gegen das Paket für die Lufthansa (DE:LHAG).

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