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DGAP-Adhoc: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW beschließt Kapitalerhöhung (deutsch)

Veröffentlicht am 14.06.2012, 18:30
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW beschließt Kapitalerhöhung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

14.06.2012 18:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR

VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Karlsruhe. Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat

heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Umsetzung der angekündigten

Kapitalerhöhung beschlossen.

Das Grundkapital soll unter Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 25.

April 2012 geschaffenen genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu

27.139.613 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen

erhöht werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2012

gewinnanteilberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich den Aktionären der EnBW im Wege

eines sog. mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Ein Bankenkonsortium (DZ

BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt, Landesbank

Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG als globale Koordinatoren und

Buchführer) wird die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernehmen, sie den

Aktionären der EnBW zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien werden den

Aktionären im Verhältnis 9 zu 1 zum Bezugspreis von 30,90 Euro je neuer

Aktie zum Bezug angeboten. Die Aktionäre können damit für je neun gehaltene

Aktien an der EnBW eine neue Aktie erwerben.

Die Großaktionäre der EnBW, die NECKARPRI Beteiligungsgesellschaft mbH und

die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die jeweils mit einem Anteil von rund

46,55 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind, haben sich dazu

verpflichtet, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben. Die Verpflichtung

der beiden Großaktionäre ist auf den Bezug neuer Aktien im Gesamtwert von

jeweils höchstens 400 Millionen Euro beschränkt. Darüber hinaus haben sich

auch die Badische Energieaktionärs-Vereinigung, der

Landeselektrizitätsverband Württemberg und der Gemeindeelektrizitätsverband

Schwarzwald-Donau dazu verpflichtet, die auf die von ihnen jeweils

gehaltenen Aktien entfallenden Bezugsrechte in zum Teil erheblichen Umfang

auszuüben und die entsprechende Anzahl an neuen Aktien zum Bezugspreis zu

beziehen. Auf Grundlage der abgegebenen Bezugsverpflichtungen erwartet die

Gesellschaft einen Bruttoemissionserlös von mindestens rund 820 Mio. Euro.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr zufließenden Emissionserlös

vorwiegend zur Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit

finanziellen Spielraum für den geplanten Ausbau von insbesondere

erneuerbarer Energien und der dezentralen Energieerzeugung zu schaffen, um

so die sich in Deutschland vollziehende Energiewende aktiv mitzugestalten.

Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospektes durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die

Bezugsfrist für die neuen Aktien ab einschließlich 19. Juni 2012 laufen und

am 2. Juli 2012 enden. Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich ab dem

15. Juni 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.enbw.com)

zugänglich sein. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der neuen Aktien werden weder EnBW noch

Mitglieder des Bankenkonsortiums die Einrichtung eines Handels für die

ausgegebenen Bezugsrechte über eine Börse veranlassen.

Es ist geplant, die Zulassung der neuen Aktien sowie der 142.819.183 Aktien

mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 522002 (ISIN: DE0005220024) aus dem Bestand

von Altaktionären zum regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in

Frankfurt (General Standard) und Stuttgart zu beantragen. Die Einbeziehung

dieser Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 6. Juli

2012 erfolgen.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in

Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot

gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung

genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit

vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von

1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige

Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf

angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in

dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder

Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder

japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten

Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen

Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten

Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Interessierte

Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser

Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der

Informationen aus einem von der EnBW im Zusammenhang mit dem Angebot dieser

Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen.

14.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe

Deutschland

Telefon: +49 (0)7 21 63-00

Fax:

E-Mail: info@enbw.com

Internet: www.enbw.com

ISIN: DE0005220008, DE000522024

WKN: 522000, 522002

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, München



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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