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DGAP-Adhoc: Girindus AG: Außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 09.11.2012, 15:30
Aktualisiert 09.11.2012, 15:32
Girindus AG: Außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Girindus AG / Schlagwort(e): Sonstiges

09.11.2012 15:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Auflösung

der Gesellschaft / Verlust des hälftigen Grundkapitals / Möglicher Verkauf

der Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaft Girindus America Inc.

Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass ihr Großaktionär, die Solvay

Organics GmbH, Hannover, ihr gegenüber am 9. November 2012 beantragt hat,

eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über die Auflösung

der Gesellschaft zu beschließen. Da die Solvay Organics GmbH mit ihrem

Antrag die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 AktG erfüllt, wird die

Gesellschaft dem Verlangen nachkommen und kurzfristig zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung einladen.

Ferner hat die Solvay Organics GmbH dem Vorstand der Girindus AG zusammen

mit ihrem Einberufungsverlangen einen Vertragsentwurf zum Abschluss eines

'Asset Purchase Agreements' vorgelegt, mit dem die Girindus America Inc.,

Cincinnati, USA, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Girindus AG, ihre

sämtlichen Vermögensgegenstände an einen erwerbsbereiten Käufer, namentlich

die Nitto Denko Avecia Inc., USA, verkauft. Das Asset Purchase Agreement

sieht einen Kaufpreis in Höhe von USD 7,9 Mio. (zuzüglich des Working

Capital der Girindus America Inc. zum Zeitpunkt des Vollzugs des Vertrags)

vor.

Für den Fall, dass die Hauptversammlung den Beschluss über die Auflösung

der Gesellschaft fassen sollte, hat die Solvay Organics GmbH vorgeschlagen,

der Hauptversammlung das Asset Purchase Agreement zur Zustimmung

vorzulegen, falls Vorstand und Aufsichtsrat den Abschluss des Asset

Purchase Agreements für sinnvoll erachten.



Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG sind nach eingehender Prüfung des

Asset Purchase Agreements und Einholung einer Fairness Opinion zu der

Angemessenheit des im Asset Purchase Agreements vereinbarten Kaufpreises,

erstellt nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S8),

der Ansicht, dass das Asset Purchase Agreement einen angemessenen und

bestmöglichen Gegenwert für die Vermögensgegenstände der Girindus America

Inc. vorsieht und auch im Übrigen angemessene Regelungen enthält.

Vorstand und Aufsichtsrat werden daher für den Fall, dass die

Hauptversammlung den Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft fassen

sollte, den Vertrag der Hauptversammlung zur Zustimmung vorlegen.

Der Antrag der Solvay Organics GmbH auf Einberufung einer außerordentlichen

Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Auflösung hat dazu geführt,

dass die Gesellschaft ihre Beteiligung an der Girindus America Inc. auf

Liquidationswerte, d.h. in voller Höhe abzuschreiben hat. Durch diese

Abschreibung ist bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der

Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten, so dass

eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und eine Verlustanzeige

zu erstatten ist. Der Vorstand wird die Einberufung und Verlustanzeige

gemäß § 92 Abs. 1 AktG mit der außerordentlichen Hauptversammlung aufgrund

des Einberufungsverlangens der Solvay Organics GmbH verbinden.

Aufgrund der Abschreibung des Wertes der Beteiligung an der Girindus

America Inc. ist ferner bei der Girindus AG eine Überschuldung eingetreten.

Die Gesellschaft hat allerdings mit der Solvay Organics GmbH eine

Vereinbarung über Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und

Überwindung der Überschuldung getroffen.

Sofern die außerordentliche Hauptversammlung über die Auflösung der

Gesellschaft beschließen sollte und das von der Solvay Organics GmbH

vorgeschlagene Asset Purchase Agreement umgesetzt werden sollte, würde aus

heutiger Sicht nach Abschluss der Liquidation kein verteilungsfähiger Erlös

für die Aktionäre der Girindus AG verbleiben.

9. November 2012

Der Vorstand

Kontakt:

Investor Relations

Girindus AG

Member of the Solvay Group

Hans-Böckler-Allee 20

30173 Hannover

Tel: +49 (0)511 857 3525

Fax: +49 (0)511 857 3528

eMail: ir@girindus.com

09.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Girindus AG

Hans-Böckler-Allee 20

30173 Hannover

Deutschland

Telefon: +49 511 857 3535

Fax: +49 511 857 3537

E-Mail: ir@girindus.com

Internet: www.girindus.com

ISIN: DE0005880405

WKN: 588040

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart



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