Westgrund AG: Korrektur der Meldung vom 13. Juni 2012
Westgrund AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
14.06.2012 09:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG der Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Juni 2012
- Kapitalmaßnahme -
Die Gesellschaft hat gestern, am 13. Juni 2012, um 14:51 Uhr eine
Ad-hoc-Mitteilung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung
veröffentlicht, die über die Veröffentlichungsplattform der DGAP sowohl an
elektronische Verbreitungssysteme als auch an deutsche und europäische
Medien gesendet und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.
In der Ad-hoc Mitteilung ist bezüglich des Nominalbetrags der
Kapitalerhöhung folgendes angegeben:
'Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die am 19. Dezember 2011 von
der ordentlichen Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen nach Ablauf der Bezugsfrist am 12. Juni 2012 nunmehr in Höhe
von EUR 7.267.197,00 durchgeführt wird.'
Aufgrund eines Redaktionsversehens ist der Nominalbetrag der
Kapitalerhöhung irrtümlich mit EUR 7.267.197,00 angegeben. Der korrekte
Nominalbetrag der Kapitalerhöhung beträgt dagegen EUR 7.268.197,00.
Remscheid, den 14. Juni 2012
Der Vorstand
14.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westgrund AG
Albert-Schmidt-Allee 58
42897 Remscheid
Deutschland
Telefon: +49 (0)2191 9999-0
Fax: +49 (0)2191 9999-12
E-Mail: krienen@westgrund.de
Internet: www.westgrund.de
ISIN: DE000A0HN4T3
WKN: A0HN4T
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin,
Hamburg, Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Westgrund AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
14.06.2012 09:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG der Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Juni 2012
- Kapitalmaßnahme -
Die Gesellschaft hat gestern, am 13. Juni 2012, um 14:51 Uhr eine
Ad-hoc-Mitteilung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung
veröffentlicht, die über die Veröffentlichungsplattform der DGAP sowohl an
elektronische Verbreitungssysteme als auch an deutsche und europäische
Medien gesendet und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde.
In der Ad-hoc Mitteilung ist bezüglich des Nominalbetrags der
Kapitalerhöhung folgendes angegeben:
'Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die am 19. Dezember 2011 von
der ordentlichen Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen nach Ablauf der Bezugsfrist am 12. Juni 2012 nunmehr in Höhe
von EUR 7.267.197,00 durchgeführt wird.'
Aufgrund eines Redaktionsversehens ist der Nominalbetrag der
Kapitalerhöhung irrtümlich mit EUR 7.267.197,00 angegeben. Der korrekte
Nominalbetrag der Kapitalerhöhung beträgt dagegen EUR 7.268.197,00.
Remscheid, den 14. Juni 2012
Der Vorstand
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