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DGAP-News: Freigabebeschluss betreffend Eintragung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out (deutsch)

Veröffentlicht am 15.06.2012, 18:28
Freigabebeschluss betreffend Eintragung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out

DGAP-News: PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Freigabebeschluss betreffend Eintragung des umwandlungsrechtlichen

Squeeze-out

15.06.2012 / 18:27

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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat durch am 14. Juni 2012

verkündeten Beschluss entschieden, dass die Klage gegen den Beschluss der

Hauptversammlung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg

('Gesellschaft') vom 22. Dezember 2011 über die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff.

AktG auf die Hauptaktionärin MHG Media Holdings AG, Düsseldorf ('MHG')

gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen

Barabfindung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das

Handelsregister nicht entgegensteht.

Die Gesellschaft wird zeitnah die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in

das Handelsregister veranlassen. Der Übertragungsbeschluss wird

gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der Gesellschaft auf die

MHG in das Handelsregister des Sitzes der MHG wirksam (sog.

umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Mit dem Wirksamwerden des

Übertragungsbeschlusses gehen sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre

gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von EUR 1,82 je Stückaktie der

Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über. Nähere Einzelheiten zur

wertpapiertechnischen Abwicklung der Barabfindung wird MHG durch eine

entsprechende Abfindungsbekanntmachung im Bundesanzeiger bekannt geben.

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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15.06.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: PROCON MultiMedia AG

Bredowstr. 34

22113 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040/670 886-0

Fax: 040/670 61 59

E-Mail: info@procon-online.de

Internet: www.procon-online.de

ISIN: DE0005122006

WKN: 512200

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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174250 15.06.2012

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