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DGAP-News: Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags (deutsch)

Veröffentlicht am 16.05.2012, 15:09
Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

DGAP-News: Tipp24 SE / Schlagwort(e): Sonstiges

Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt

Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

16.05.2012 / 15:08

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- Internetverbote in den Länder-Gesetzen zum GlüStV sind

europarechtswidrig

- Gericht kommt neuem Staatsvertrag zuvor

(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot

des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist

europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt

entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland

aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln.

Tipp24 vermittelt seit Februar 2012 auf der Website www.lotto24.de

Spielscheine für Lotto, seitdem dieses durch das Glücksspielgesetz

Schleswig-Holsteins wieder zugelassen ist.

Lotto Bremen wollte diese Konkurrenz im Internet für Bremen verhindern. Das

Gericht sah hierfür keinen Grund. Das Internetverbot für die

Glücksspielveranstaltung und -vermittlung ist nicht mehr anwendbar, da der

Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 ausgelaufen ist. Das Bremische

Glücksspielgesetz wurde nicht bei der EU-Kommission notifiziert, obwohl

dieses nach der EU-Informationsrichtlinie erforderlich gewesen wäre. Die

Verlängerung des Internetverbots im Bremischen Gesetz verstößt daher gegen

Europarecht. Das Landgericht bezog sich auf ein Urteil des

Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits 2011 darauf hingewiesen, dass

landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne

vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden

können.

In allen Bundesländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - gibt es

vergleichbare Ausführungsgesetze, die die Vorschriften des ausgelaufenen

Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung verlängern. Da keines

dieser Gesetze bei der EU-Kommission notifiziert wurde, dürften die Gesetze

nun allesamt europarechtswidrig und weitgehend unanwendbar sein.

Magnus von Zitzewitz, Geschäftsführer Tipp24 Deutschland: 'Das Gericht hat

unsere Auffassung zur Unanwendbarkeit des Internetverbots bestätigt. Damit

ist erneut gerichtlich festgestellt worden, dass Online-Lotto erlaubt ist.'

In der bisher einzigen rechtskräftigen Entscheidung zur

Internet-Lotterievermittlung hatte das Verwaltungsgericht Halle bereits am

11. November 2010 sämtliche Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags

für unanwendbar erklärt. Damit folgte das Gericht den Vorgaben des

Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zentrale Beschränkungen des GlüStV

aufgrund mangelnder Kohärenz und Systematik bereits am 8. September 2010

für unanwendbar erklärt. Eines der wesentlichen Argumente, das das

Verwaltungsgericht Halle in seinem grundlegenden Feststellungsurteil

hervorhob, ist, dass Lotto keine erkennbaren Suchtgefahren birgt - auch

nicht bei der Internetvermittlung. Hiermit enttarnte das Gericht die

Monopolbegründung der Restriktionen des GlüStV.

Das Besondere an jenem Urteil ist, dass es auf der bisher umfangreichsten

Tatsachenerhebung beruht. In einer bundesweiten Befragung hatte das Gericht

100 Suchtfachkliniken und über 600 Betreuungsgerichte zu Spielsucht

allgemein, sowie explizit zu den Suchtgefahren von Lotterien befragt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Begründung der ,Lottosucht' ad

absurdum geführt.

Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September

1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in

Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus

dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die

Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und

www.tipp24.com. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr

als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als

330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime

Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und

firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.

Pressekontakt:

Tipp24 SE

Andrea Fratini

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 40 32 55 33-660

E-Mail: presse@tipp24.de

Internet: www.tipp24.de/presse/

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