🎁 💸 Gratis! Warren Buffetts +49.1% Portfolio jetzt kopieren und in deine Watchlist packen!Portfolio kopieren

Digitale Funkgeräte für die Bundeswehr: Gericht prüft Auftrag

Veröffentlicht am 08.11.2023, 16:55
Aktualisiert 08.11.2023, 17:00
© Reuters
TCFP
-

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht muss entscheiden, ob die direkte Vergabe eine Großauftrags zur Anschaffung digitaler Funkgeräte für die Bundeswehr rechtmäßig war. Der Auftrag war an das Münchener Unternehmen Rohde & Schwarz gegangen - und die französische Thales-Gruppe hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Diese könnte nun aber an einem Formfehler scheitern, wie am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung deutlich wurde. Seit Jahresbeginn müssen sofortige Beschwerden den Gerichten auf elektronischem Weg übermittelt werden. Die Beschwerde war aber - ohne Anlagen - im Nachtbriefkasten des Oberlandesgerichts eingeworfen worden.

Die Übermittlung auf dem elektronischen Weg mit den Anlagen erfolgte etwas später, wie die Vorsitzende Richterin Christine Maimann mitteilte. Das Gericht prüft nun, ob es die Anfechtung der Auftragsvergabe schon aus diesem Grund als nicht mehr fristgerecht ablehnt.

Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die Bundesregierung ihr Vorgehen bei der Digitalisierung der Bundeswehr geändert, auf ein langwieriges Vergabeverfahren verzichtet und den Auftrag direkt vergeben.

Der Vergabesenat des Bundeskartellamts hatte erstinstanzlich eine Nachprüfung dieses Verfahrens zwar für zulässig befunden, die Anfechtung aber als unbegründet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht entscheidet nun in zweiter und letzter Instanz.

Die konkreten Modalitäten sind dabei als geheim eingestuft. Um wie viele Geräte es geht und ob das kolportierte Auftragsvolumen von rund einer Milliarde Euro stimmt, fällt dabei bereits unter die Geheimhaltung, wie Prozessbeteiligte sagten. "Wir prüfen die Einstufung als geheim nicht", betonte die Richterin.

Auch der nachträgliche Einbau der Geräte, bei dem es offenbar Probleme gibt, sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Medienberichte, wonach die digitalen Geräte nicht in die Fahrzeuge passen, wies Generalleutnant Michael Vetter am Rande der Verhandlung zurück.

Die Abmessungen seien für 200 verschiedene Fahrzeugtypen geprüft und vorgegeben worden. Dass sich der Einbau dennoch schwierig gestalte, liege vor allem an den Sicherheitsvorgaben: Von den digitalen Funkgeräten soll im Fall eines feindlichen Treffers keine Gefahr für die Besatzung der Fahrzeuge ausgehen.

Der Anwalt von Thales (EPA:TCFP), Jan Byok, sagte am Mittwoch: "Wir sind der Auffassung, dass die gesamte Auftragsvergabe dazu dient, die heimische Industrie zu stützen und zu fördern. Es geht um das industriepolitische Ziel, nationale Champions zu züchten und die heimische Rüstungswirtschaft zu fördern."

Für Teile seines Plädoyers wurde die Öffentlichkeit wegen der Geheimhaltungsvorschriften aber ausgeschlossen. Mit einer Entscheidung (Az. VII Verg 22/23) ist erst in einigen Wochen zu rechnen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.