Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Einleitung von Salzabwässern: BUND und K+S schließen Vergleich

Veröffentlicht am 19.10.2023, 12:18
© Reuters.

KASSEL (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit über die Einleitung salzhaltiger Abfälle in die Flüsse Werra und Weser haben der Kasseler Bergbaukonzern K+S (ETR:SDFGn) und der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Vergleich geschlossen. Das teilten der BUND und K+S am Donnerstag mit. "Nach intensiven Verhandlungen haben das Unternehmen und der Umweltverband nun eine Vereinbarung abgeschlossen, um Verbesserungen für Werra und Weser zu erreichen und einen Teil des Rechtsstreits einvernehmlich zu beenden", erklärte K+S.

Für K+S hat die Einleitegenehmigung, die für die hessisch-thüringischen Werke Werra und Neuhof Ellers gilt, erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Die Produktion im Kalirevier hängt an der Entsorgung von Abwasser. Dabei ist die Werra, die in die Weser mündet, ein wichtiger Weg. Die Einleitung wird von Umweltschützern wegen gravierender Folgen für Ökosysteme und Trinkwasser kritisiert.

"Auch wenn noch ein weiter Weg vor uns liegt, sind wir unserem Ziel des 'guten ökologischen Zustandes' in der Weser und einer spürbaren Verbesserung in der Werra wieder ein Stück nähergekommen", sagte Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, laut Mitteilung. Der Naturschutzverband hatte 2022 beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen eine Einleiteerlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel bis Ende 2027 erhoben. Später strengte der BUND zudem ein Eilverfahren an mit dem Ziel, den Vollzug der Erlaubnis bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts außer Kraft zu setzen. Dieses Eilverfahren werde durch den Vergleich nun beendet, erklärte der BUND.

Den Angaben des Naturschutzverbandes zufolge verpflichtet sich K+S im Zuge des Vergleichs dazu, mit seinen Salzeinleitungen die Zielwerte des Bewirtschaftungsplans Salz nur noch an maximal 18 Tagen im Jahr zu überschreiten. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen nach eigenen Angaben insbesondere dazu, "ab Beginn des Jahres 2024 die Salzwassereinleitung im Rahmen der bestehenden Einleiterlaubnis so zu optimieren, dass das FFH-Gebiet zwischen Philippsthal und Heringen entlastet wird - zusätzlich zur bereits vorgesehenen schrittweisen Verbesserung". FFH ist die Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat und beschreibt Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

"Für diesen Gewässerabschnitt zwischen den Einleitstellen Hattorf und Wintershall haben sich der BUND und das Unternehmen auf die Einhaltung eines zusätzlichen Zielwerts für Chlorid in Höhe von 600 Milligramm pro Liter an der Probenahmestelle Eingang Wintershall geeinigt", erklärte K+S. Zudem habe der Konzern verbindlich zugesagt, bei der Einhaltung der Mineralienkonzentration am Pegel Gerstungen noch strengeren Anforderungen zu genügen, als es die Vorgaben der behördlichen Erlaubnis vorsehen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.