Sichern Sie sich 40% Rabatt
💰 Blicke in die Portfolios der Top-Investoren und Milliardäre! Mit unserem 13F-Tool easy peasy!Insider werden

Gericht: Corona-Dezemberhilfen nicht für Einzelhandel

Veröffentlicht am 21.06.2022, 12:12
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Auszahlung der Corona-Dezemberhilfe durfte der Einzelhandel nach einer Gerichtsentscheidung unberücksichtigt bleiben. Eine unterschiedliche Behandlung von Geschäften und Betrieben sei bei der finanziellen Unterstützung angesichts des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie zulässig, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Während der Bedarf von Sachgütern später noch gedeckt werden könne, ließen sich Besuche im Restaurant oder Kosmetikstudio nicht nachholen, hieß es. Damit verwehrten sie einem Schuhgeschäft mit Filialen in mehreren Bundesländern eine höhere staatliche Unterstützung. (Az: VG 26 K 129/21)

Das Unternehmen hatte nach Gerichtsangaben die Gewährung der Corona-Dezemberhilfe beantragt, wie sie etwa für Freizeit-Einrichtungen gezahlt wurde. Diese mussten wegen der Corona-Pandemie ab November 2020 schließen. Im Einzelhandel durften Geschäfte wie etwa die Filialen des Klägers zunächst unter bestimmten Maßgaben geöffnet bleiben. Ab dem 16. Dezember 2020 galt dann der coronabedingte Lockdown auch für diese.

Für die nun auch betroffenen Unternehmen war eine Überbrückungshilfe III vorgesehen. Erstattet wurden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Die anderen Betriebe konnten dagegen für November und Dezember 2020 eine außerordentliche Wirtschaftsbeihilfe beantragen, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat betrug. In der unterschiedlichen Behandlung sah der Kläger eine Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung.

Akzeptiert das Unternehmen die Entscheidung nicht, kann es beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung einer Berufung beantragen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.