ERFURT (dpa-AFX) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, kann dem Vorstoß der IG Metall für ein Mail-Verbot nach Feierabend nichts abgewinnen. 'Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie so eine Gesetzesregelung aussehen soll, und ich kann mir noch weniger vorstellen, wer die Einhaltung dann überprüft', sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dpa. Wichtiger als eine Verbotsregelung sei, dass die Personal- und Betriebsräte mit den Arbeitgebern einen 'Modus Vivendi ' für den gemeinsamen Umgang fänden. Die jetzigen Arbeitsschutzvorschriften seien zudem ausreichend, um dem Problem der psychischen Belastungen im Job angemessen zu begegnen.
Der neue IG Metall-Chef Detlef Wetzel hatte von der großen Koalition strenge Regeln gegen Stress im Job und zu Hause gefordert. Der Gewerkschafter will damit Arbeitnehmer vor Stress mit E-Mails und SMS nach Feierabend schützen. Gerichtspräsidentin Schmidt sagte dazu: 'Vorgesetzte haben die Pflicht, nur im äußersten Notfall auf die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter während ihrer Freizeit zurückzugreifen.' Wem das nicht gelinge, der müsse sich fragen, ob seine Arbeitsorganisation die Richtige sei. 'Wer ständig darauf angewiesen ist, seine Leute außerhalb der Arbeitszeit anzurufen oder anzumailen, der macht offenkundig etwas falsch.'/geh/DP/he
Der neue IG Metall-Chef Detlef Wetzel hatte von der großen Koalition strenge Regeln gegen Stress im Job und zu Hause gefordert. Der Gewerkschafter will damit Arbeitnehmer vor Stress mit E-Mails und SMS nach Feierabend schützen. Gerichtspräsidentin Schmidt sagte dazu: 'Vorgesetzte haben die Pflicht, nur im äußersten Notfall auf die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter während ihrer Freizeit zurückzugreifen.' Wem das nicht gelinge, der müsse sich fragen, ob seine Arbeitsorganisation die Richtige sei. 'Wer ständig darauf angewiesen ist, seine Leute außerhalb der Arbeitszeit anzurufen oder anzumailen, der macht offenkundig etwas falsch.'/geh/DP/he