FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX) - Schlappe für die Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG: Die rund 17.000 Kläger gehen im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens leer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen. Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001. Es gilt als sicher, dass das Verfahren vor den Bundesgerichtshof gebracht wird./ceb/DP/stb