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Ostbeauftragter: Kohleausstieg 2030 muss sozialverträglich sein

Veröffentlicht am 06.01.2023, 06:31
Aktualisiert 06.01.2023, 06:45
© Reuters.
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BERLIN (dpa-AFX) - Der Ostbeauftragte Carsten Schneider (SPD) hält die Versorgungssicherheit und Sozialverträglichkeit für wichtige Bedingungen bei der Entscheidung um einen Kohleausstieg 2030. Diese müssten vorher nachgewiesen werden, sagte Schneider im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Ob ein solcher Ausstieg unter den veränderten Bedingungen der Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen für Verbraucher und Industrie möglich sei, würden die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen zeigen.

Ein Kohleausstieg, idealerweise schon 2030, könnte dazu einen Beitrag leisten, die ambitionierten Energie- und Klimaziele des Koalitionsvertrages der Ampel-Regierung zu erreichen. Eine solch weitreichende Entscheidung könne allerdings nur im Konsens zwischen Bund und den betroffenen Ländern erfolgen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dringt auf einen früheren Kohleausstieg im Osten. Ein auf 2030 vorgezogener Ausstieg müsse im Konsens vereinbart werden, sagte der Grünen-Politiker zuletzt. Dies müsse "in einer breiten Allianz (ETR:ALVG) als guter Plan empfunden werden." Für den Plan habe er sinnvolle Argumente, so Habeck.

Sachsen-Anhalt Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hält dagegen und warnte vor wenigen Tagen vor den Folgen eines früheren Kohleausstiegs. "Zunächst sollten wir möglichst alle einheimischen Energiequellen in den Markt geben, um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Für einen erfolgreichen Strukturwandel braucht es zudem einen zeitgleichen Aufbau neuer Infrastruktur und neuer qualifizierter Arbeitsplätze. Das ist bis 2030 nicht machbar", sagte Haseloff der Deutschen Presse-Agentur unter der Woche in Magdeburg.

Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich bereits nach eigenen Angaben mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der RWE (ETR:RWEG) AG auf Eckpunkte geeinigt, um den Kohleausstieg um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen.

Nach der bisherigen Gesetzeslage sind die letzten Stilllegungen von Kraftwerksblöcken in Deutschland 2038 geplant - und zwar beim Unternehmen Leag in der Lausitz.

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