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Porsche kürzt Bezüge von Betriebsräten - Klagen eingereicht

Veröffentlicht am 26.06.2023, 14:38
© Reuters.
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STUTTGART (dpa-AFX) - Mehrere Betriebsräte der Volkswagen (ETR:VOWG) -Tochter Porsche (ETR:P911_p) wehren sich vor dem Arbeitsgericht Stuttgart gegen die Kürzung ihrer Bezüge. Sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmervertretung bestätigten am Montag entsprechende Klagen. Die ersten Klagen seien bei Gerichten in Stuttgart und Leipzig bereits eingegangen, weitere sollten folgen - auch vom Betriebsratsvorsitzenden Harald Buck. Beide Arbeitsgerichte waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Zuerst hatte die "Stuttgarter Zeitung" (Montag) darüber berichtet.

Hintergrund ist, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW -Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Unternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert.

"Um Rechtssicherheit zu erreichen, müssen wir vor Gericht ziehen", wurde Gremiumschef Buck von der "Stuttgarter Zeitung" zitiert. "Das ist für uns Betriebsräte nicht einfach, denn wir arbeiten alle schon sehr lange und sehr gerne für Porsche." Ihm persönlich falle es schwer, nach mehr als 30 Jahren guter Zusammenarbeit gegen das Unternehmen zu klagen.

Eine Porsche-Sprecherin sagte am Montag: "Porsche wird zunächst den Ausgang der Verfahren abwarten - zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht." Das Unternehmen könne die Position der Betriebsräte allerdings gut nachvollziehen. "Wir teilen das Interesse, über die Gerichtsverfahren mehr Rechtsklarheit in dem gesamten Themenkomplex zu erhalten."

Auch bei Volkswagen wehren sich Arbeitnehmervertreter vor Gerichten gegen die Kürzung ihrer Bezüge. Der Konzern hatte ebenfalls sein Interesse an Rechtssicherheit betont. Nach dem BGH-Urteil hatte Porsche laut der Sprecherin "bei einer geringen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern Anpassungen an der Vergütung vorgenommen".

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