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Reisesicherungsfonds soll Pauschalurlauber besser schützen

Veröffentlicht am 10.02.2021, 12:27
Aktualisiert 10.02.2021, 12:30
© Reuters.

Berlin, 10. Feb (Reuters) - Die Bundesregierung will Pauschalurlauber bei Pleiten von Reiseveranstaltern besser absichern. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen neuen Reisesicherungsfonds auf den Weg, den Reiseanbieter bis Ende 2026 mit bis zu 750 Millionen Euro füllen sollen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen abgelöst werden, die nach der Pleite von Thomas Cook (LON:TCGI) in die Kritik geraten war. Der Bund sprang in diesem Fall ein, weil die Haftung auf 110 Millionen Euro begrenzt war. Stattdessen soll der neue Fonds Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport im Pleitefall garantieren.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) begründete die Neufassung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht mit den Erfahrungen aus der Thomas-Cook-Pleite. Der neue Reisesicherungsfonds solle möglichst ab dem 1. November 2021 zum alleinigen Absicherer von Reiseveranstaltern werden. Für Kleinstunternehmen solle es Ausnahmen geben. Die Höhe der Entgelte an den Fonds soll in der Aufbauphase mindestens ein Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter betragen. Der Staat sichert den Fonds während der Aufbauphase durch eine Bürgschaft oder Garantie für einen Kredit ab. Die staatliche Absicherung gilt bis 31. Dezember 2026.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnete die Fondslösung als grundsätzlich vernünftig, warnte aber vor einer finanziellen Belastung mitten in der Corona-Krise. "Pauschalreisen dürfen in dieser schwierigen Situation im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden", forderte der DRV. Sonst entschieden sich die Verbraucher mehr für Einzelleistungen, die nicht abgesichert seien. Der geplante Beitrag von einem Prozent sei zu hoch. Nach Berechnung des DRV reiche ein Satz von 0,6 Prozent aus. Der Verband sprach sich außerdem dafür aus, die Absicherungskosten beim Reisepreis auszuweisen. Dafür müsste unter anderem die Preisangabenverordnung geändert werden.

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