BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat Union und SPD aufgefordert, das geplante Gesetz gegen die Zersplitterung der Tariflandschaft rasch umzusetzen. 'Die Tarifeinheit sichert mit der Friedenspflicht unsere Tarifautonomie und die Akzeptanz des Tarifvertragssystems', sagte Kramer der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. 'Gerade um Tarifverträge attraktiv zu halten, brauchen wir die Tarifeinheit.'
Es geht dabei um den Grundsatz: Ein Unternehmen - ein Tarifvertrag. Dies richtet sich gegen Spartengewerkschaften wie die der Klinikärzte, Lokführer oder Fluglotsen. Diese sind auch den DGB-Gewerkschaften ein Dorn im Auge. Im DGB gibt es aber auch Vorbehalte gegen die geplante Regelung.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, forderte die schwarz-rote Koalition auf, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. 'Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar', sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
Die Spielregeln im Arbeitskampf werden seit Jahrzehnten von den Gerichten bestimmt. 'Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht freiwillig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers geschlüpft, sondern nur deshalb, weil es Konflikte, aber keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitskämpfe gibt', sagte Schmidt./vs/DP/zb
Es geht dabei um den Grundsatz: Ein Unternehmen - ein Tarifvertrag. Dies richtet sich gegen Spartengewerkschaften wie die der Klinikärzte, Lokführer oder Fluglotsen. Diese sind auch den DGB-Gewerkschaften ein Dorn im Auge. Im DGB gibt es aber auch Vorbehalte gegen die geplante Regelung.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, forderte die schwarz-rote Koalition auf, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. 'Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar', sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
Die Spielregeln im Arbeitskampf werden seit Jahrzehnten von den Gerichten bestimmt. 'Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht freiwillig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers geschlüpft, sondern nur deshalb, weil es Konflikte, aber keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitskämpfe gibt', sagte Schmidt./vs/DP/zb