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ROUNDUP: Bafin verhängt Geldbuße gegen Triebwerksbauer MTU

Veröffentlicht am 20.03.2024, 17:34
Aktualisiert 20.03.2024, 17:45
© Reuters.

BONN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Münchner Triebwerkshersteller MTU (ETR:MTXGn) soll wegen der verspäteten Bekanntgabe einer Insiderinformation rund eine halbe Million Euro zahlen. Die Finanzaufsicht Bafin setzte gegen den Dax-Konzern eine Geldbuße von 510 000 Euro fest, wie sie am Mittwoch mitteilte. MTU habe gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht der Marktmissbrauchsverordnung verstoßen. Einem MTU-Sprecher zufolge liegt die Angelegenheit schon mehrere Jahre zurück. Dem Dax-Konzern werde darin ein "rein formaler Verstoß" vorgeworfen.

Um was es konkret geht, ließen die Sprecher von MTU und Bafin auch auf Nachfrage offen. MTU behält sich nach eigenen Angaben vor, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Da die Sache schon länger her ist, geht es jedenfalls nicht um die Gewinnwarnung des Konzerns im vergangenen Jahr. Da hatte MTU wegen des Rückrufs von Triebwerken für die Airbus-Mittelstreckenjets aus der A320neo-Reihe eine überraschende Sonderbelastung von rund einer Milliarde Euro bekannt gegeben.

Der Rückruf betrifft die sogenannten Getriebefan-Triebwerke der RTX-Tochter Pratt & Whitney. Das US-Unternehmen hat bei der Herstellung der Turbinenscheiben und anderer Teile ein mangelhaftes Metallpulver verwendet. MTU baut als Partner an diesem Modell mit und betreibt eine von weltweit drei Endmontagelinien für den Typ. Jetzt muss das Unternehmen einen Teil der aufwendigen Reparaturen stemmen.

Mit Blick auf die verhängte Geldbuße erklärte die Bafin, börsennotierte Unternehmen in Deutschland müssten Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Dies gelte für Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, aber bei Bekanntwerden den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Die sofortige Veröffentlichung solle verhindern, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren Vorteile verschaffen. Und sie solle dafür sorgen, dass Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.

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