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ROUNDUP: Bundeskartellamt stellt Google-Prüfung zu Verlags-Urheberrecht ein

Veröffentlicht am 21.12.2022, 13:56
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BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des US-Internetkonzerns Google (NASDAQ:GOOGL) zu Urheberrechten für deutsche Verlage abgeschlossen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Der Digitalkonzern hatte demnach zwischenzeitlich Nachschärfungen unter anderem bei der Vertragspraxis mit Verlagen zum Nachrichtenangebot Google News Showcase vorgenommen.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: "Wir hatten die Sorge, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt und teilnehmende Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten. Google hat auf unsere Bedenken reagiert und wesentliche Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen." Zugleich hieß es, man werde die Entwicklung aufmerksam verfolgen und etwaigen Beschwerden abgewiesener Verlage nachgehen.

Ein Google-Sprecher sagte: "Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt seine Untersuchung zu Google News Showcase beendet hat und wir dieses wichtige Programm für journalistische Inhalte gemeinsam mit unseren Verlagspartnern weiterhin fortsetzen können."

Die Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke von der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die Rechte für Verlage wahrnimmt, teilten mit: "Wir begrüßen den Abschluss der Untersuchungen durch das Bundeskartellamt. Google News Showcase war und ist ein Versuch Googles, die gesetzlichen Rechte von Presseverlegern zu umgehen." Dies werde nun deutlich schwerer, auch wenn die Entscheidung des Kartellamts nicht die Möglichkeiten des neuen Wettbewerbsrechts ausschöpfe.

Die Kartellprüfer hatten auch einen Konflikt zwischen Google und Corint Media sowie Verbänden um die angemessene Vergütungshöhe von Verlags-Urheberrechten im Blick. Hintergrund ist das überarbeitete Urheberrecht in Deutschland. Es trat 2021 in Kraft und sichert Medienhäusern Schutzrechte zu, wenn externe Digitalplattformen ihre journalistischen Angebote einbauen. Pressehäuser sollen von den Plattformen dafür Geld erhalten.

Das Bundeskartellamt hat bis auf Weiteres diesbezüglich "aus Ermessensgründen von einer eingehenden Prüfung und einem Einschreiten abgesehen". Google sei bereits unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dazu bewegt worden, der Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Vergütung für das Leistungsschutzrecht anzubieten. Die Behörde verwies zudem auf das Deutsche Patent- und Markenamt mit dem Instrument des Schiedsverfahrens. Eine Schiedsstelle wird eingeschaltet, wenn sich Parteien uneinig sind mit dem Ziel, dass die unabhängige Stelle einen Kompromiss vorschlägt. Wenn das Ganze scheitert, könnten in weiteren Schritten Gerichte hinzugezogen werden.

Die Schiedsstelle beschäftigt sich bereits mit zwei Verfahren zu Google und zur Plattform Bing von Microsoft (NASDAQ:MSFT) auf der einen und Corint Media auf der anderen Seite. Während es zu Google noch keine Entscheidung gibt, hat sich die Schiedsstelle zu Bing geäußert. Nach Angaben des Deutsches Patent- und Markenamts sei als einstweilige Regelung eine Vergütung von 800 000 Euro jährlich vorgeschlagen worden, die Bing bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an Corint Media zahlen soll.

Von einer Microsoft-Sprecherin hieß es: "Diese Entscheidung hat keinerlei Aussagekraft und keine präjudizierende Wirkung für die endgültig zu zahlende Lizenzgebühr. Ohne hierzu verpflichtet zu sein, hat Microsoft dem Vorschlag für eine einstweilige Regelung freiwillig zugestimmt, um Rechtsfrieden während des Schiedsverfahrens herzustellen." Auch Corint Media stimmte zu und setzt auf eine Steigerung der Vergütungshöhe bei der endgültigen Entscheidung.

Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts steckt noch in den Kinderschuhen. Es gibt verschiedene Modelle. Google zum Beispiel hatte begonnen, mit Publikationen direkt Verträge zu schließen. Corint Media setzt hingegen auf eine nicht individuelle Lösung und einen Gesamtbetrag, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet.

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