🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: EU-Kommission prüft Lufthansa-Einstieg bei Ita vertieft

Veröffentlicht am 23.01.2024, 15:35
© Reuters.
LHAG
-

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Wettbewerbshüter der EU prüfen den geplanten Einstieg der Lufthansa (ETR:LHAG) bei der italienischen Fluggesellschaft Ita vertieft. Eine vorläufige Untersuchung habe ergeben, dass der Zusammenschluss auf einigen Kurz- und Langstrecken den Wettbewerb verringern könnte, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Auf einigen Strecken zwischen Italien und mitteleuropäischen Ländern stünden Lufthansa und Ita mit Nonstop-Flügen in direktem Wettbewerb zueinander.

Dabei gebe es nur begrenzt Konkurrenz durch andere Fluggesellschaften (NYSE:JETS)

- in erster Linie durch Billigfluggesellschaften wie Ryanair (IR:RYA) . Diese würden aber oftmals von abgelegeneren Flughäfen abfliegen. Die EU-Kommission muss nun bis zum 6. Juni einen Beschluss zu dem Verfahren erlassen, wie aus ihren Angaben hervorgeht.

Lufthansa hatte in dem EU-Kartellverfahren bereits Zugeständnisse gemacht, lehnte es aber ab, Details zu nennen. Man sei mit allen Beteiligten im engen und konstruktiven Austausch, hieß es vor wenigen Wochen. Üblicherweise verlangt die EU-Kommission bei Airline-Übernahmen eine Entflechtung an Flughäfen, an denen die neuen Partner durch den Zusammenschluss besonders stark würden.

Nach monatelangen Verhandlungen hatte der deutsche MDax -Konzern Ende Mai mit dem italienischen Staat die Übernahme eines Minderheitsanteils von 41 Prozent an der Fluggesellschaft Ita Airways vereinbart. Dafür sollen der Ita 325 Millionen Euro Eigenkapital aus Lufthansa-Barmitteln zufließen. Außerdem kann Lufthansa laut Vereinbarung ab 2025 zu bestimmten Bedingungen weitere 49 Prozent der Anteile übernehmen und später auch die restlichen 10 Prozent.

Der Deal zwischen Lufthansa und dem italienischen Staat steht seither unter dem Vorbehalt wettbewerbsrechtlicher Prüfungen auf nationaler und europäischer Ebene. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni machte bereits Druck auf die EU für ein baldiges Ja zum Einstieg bei der bislang staatlichen Fluggesellschaft Ita Airways. Auch Finanzminister Giancarlo Giorgetti bemängelte die lange Prüfung: "Die Tatsache, dass wir weitere Zeit verlieren, ist keine gute Sache."

Die 2020 gegründete Italia Trasporto Aereo (Ita) hatte im Oktober 2021 den Flugbetrieb der insolventen Vorgängerin Alitalia übernommen, ist allerdings nicht deren Rechtsnachfolgerin. Start- und Landerechte wie auch die Marke Alitalia hat sich die neue Airline allerdings gesichert. Der legendäre Name könnte unter dem neuen Konzerndach möglicherweise schon bald wieder reaktiviert werden.


Anzeige: Mit ProPicks, dem neuesten Feature in InvestingPro, erhalten Sie konkrete Strategieempfehlungen, die den S&P 500 in den vergangenen 10 Jahren nachweislich um bis zu 1146 % outperfomed haben. All das bekommen Sie aktuell als Neujahrsangebot mit einem Rabatt von bis zu 50%. Und wenn das noch nicht reicht, dann nutzen Sie für das 1-Jahres-Pro+ den Rabattcode “ProPicks1J” und für das 2-Jahres-Abo den Rabattcode “ProPicks2J” für weitere 10 % Rabatt (insgesamt bis zu 60 %). Hier klicken und Rabattcode nicht vergessen!

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.