Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Teure Mobilfunk-Auktion: Behörde prüft langfristigen Verzicht

Veröffentlicht am 01.10.2023, 10:35
Aktualisiert 01.10.2023, 10:45
© Reuters.
VOD
-
O2Dn
-
DTEGY
-

BONN (dpa-AFX) - Damit das Handynetz in Deutschland auf lange Sicht deutlich besser wird, erwägt die Bundesnetzagentur einen weitreichenden Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzauktion. Mitte September hatte die Behörde vorgeschlagen, bisherige Mobilfunk-Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Die Betreiber würden finanziell entlastet, weil sie nur niedrige Gebühren zahlen müssten. Im Gegenzug sollen die Deutsche Telekom (ETR:DTEGn) , Vodafone (LON:VOD) und Telefónica (ETR:O2Dn) Deutschland (O2) zu neuen Ausbauauflagen verpflichtet werden. Nun sagte Behördenchef Klaus Müller der dpa: "Wir werden auch eine Verlängerung um acht Jahre offen prüfen." Eine Entscheidung soll 2024 fallen.

In Bezug auf die acht Jahre sagte der frühere Verbraucherschützer und Grünenpolitiker: "Klar ist aber: Mit der Dauer der Verlängerung könnten unsere Anforderungen an die Verbesserung der Versorgungsqualität steigen." Konkreter wurde er nicht.

Im Mobilfunk gibt es unterschiedliche Frequenzbänder, die bisher zeitversetzt versteigert werden. Sie haben verschiedene Funktionen - die niedrigen Bänder sind mit einer großen Reichweite gut für das Land und die hohen sind gut für Städte, wo viele Smartphonenutzer in den Funkzellen sind und enorme Datenmengen brauchen. Ende 2025 laufen die nächsten Lizenzen aus, danach enden die nächsten Nutzungsrechte im Jahr 2030 und danach die nächsten im Jahr 2033.

Würden die Nutzungsrechte um bis zu acht Jahre verlängert, könnten diese drei Lizenzpakete gut zusammen versteigert werden. "Das würde die Auslauffristen eines Großteils des im Einsatz befindlichen Mobilfunkspektrums harmonisieren", sagt ein O2-Sprecher.

Deutschlands Handynetze sind in den vergangenen Jahren besser geworden, die Anbieter haben Milliardensummen in Antennenstandorte gesteckt. Mancherorts hapert es aber noch, vor allem auf dem Land. Hier dringt Müller auf Besserungen. Mitte September schlug er eine Ausbaupflicht vor, der zufolge die Netzbetreiber bis Ende 2028 in dünn besiedelten Gebieten mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einer Downloadrate von 100 Megabit pro Sekunde erreichen. Bisher gibt es so eine speziell auf das Land zugeschnittene Regel nicht, sie würde die Situation in Dörfern und Ortschaften verbessern.

Allerdings würden nur rund 300 000 Haushalte von so einer Ausbaupflicht profitieren, wie aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervorgeht: Diese Haushalte haben in den dünn besiedelten Gegenden, wo weniger als 100 Menschen pro Quadratkilometer wohnen, bisher gar kein 100-Mbit-Netz oder nur Netz von einem oder zwei der drei Anbieter. Wer Pech hat und beim falschen Anbieter ist, hat kein gutes Netz. Für solche Pechvögel könnte es auf dem Land künftig besser werden, weil jeder Anbieter fast überall sein muss - vorausgesetzt, der Vorschlag der Netzagentur wird umgesetzt.

Außerdem will die Behörde die Handyverbindungen an Straßen verbessern. Bisher liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, dem zufolge jeder Netzbetreiber bis Ende 2028 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit versorgt haben muss. Sollten die Nutzungsrechte sogar um acht Jahre verlängert werden, könnte auch eine schärfere Auflage für Landstraßen erlassen werden.

Aus der Politik und von etablierten Netzbetreibern kommt Zustimmung zur Acht-Jahre-Überlegung - das überrascht nicht, da die Telekom, Vodafone und O2 davon profitieren würden. So eine Verlängerung stärke "die Planungssicherheit und damit die Investitionsmöglichkeiten für die ausbauenden Anbieter", sagt der O2-Sprecher.

Für den Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, der United-Internet-Tochter 1&1 aus Montabaur, wäre das hingegen Gegenwind - er hätte noch lange nur recht wenig eigenes Spektrum und könnte nicht zukaufen. Er hätte aber zumindest Zugang zum 5G-Netz von Vodafone, wofür er gewissermaßen Miete zahlt. Eine 1&1-Sprecherin betonte, dass eine Entscheidung der Netzagentur "die Bedarfe aller vier Netzbetreiber fair berücksichtigen" müsse.

Verbraucherschützer versprechen sich von 1&1 Impulse für den Wettbewerb. "Konkurrenz unter den Anbietern durch einen weiteren Netzbetreiber kann zu besseren Angeboten für die Endkundinnen und Endkunden führen", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW und warnt davor, dass 1&1 durch die Entscheidung der Netzagentur zusätzlich unter Druck gesetzt wird. "Ein möglicher Kampf der bestehenden Netzbetreiber gegen einen neuen Netzbetreiber darf nicht zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher führen."

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl hält die Acht-Jahre-Verlängerung für sinnvoll. Zugleich betont er, dass die Ausbaupflichten dann deutlich verschärft werden sollten. Der Liberale Reinhard Houben will sicherstellen, dass die Mobilfunker die Summen, die sie durch den Verzicht auf eine Auktion einsparen, auch wirklich in ihre Netze investieren. Daher seien "harte Auflagen" nötig, die klar und von Dritten nachprüfbar seien. "Die Mobilfunknetzbetreiber müssen die Versorgungsverpflichtungen für den ländlichen Raum und für Verkehrswege nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität erfüllen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.