ERFURT (dpa-AFX) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat die schwarz-rote Koalition aufgefordert, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. 'Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar', sagte Schmidt der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
Die Spielregeln im Arbeitskampf werden seit Jahrzehnten von den Gerichten bestimmt. 'Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht freiwillig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers geschlüpft, sondern nur deshalb, weil es Konflikte, aber keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitskämpfe gibt.'
Das Problem bei der Tarifeinheit sind aus Sicht der Juristin nicht mehrere, nebeneinander bestehende Tarifverträge in einem Betrieb, wie es sie etwa schon seit langem bei der Lufthansa oder der Bahn gibt. Es gehe vielmehr um die Streikfrage und was passiere, wenn starke Berufsgruppenorganisationen auf Einheitsgewerkschaften treffen. 'Die Tarifeinheit dient nicht dem Schutz der Tarifautonomie', ist Schmidt überzeugt. 'Wenn man aber dennoch meint, zur Tarifeinheit zurückkehren zu müssen, dann geht das nur mit gesetzlichen Arbeitskampfregeln.'
Das Bundesarbeitsgericht war 2010 vom Grundsatz der Tarifeinheit ('Ein Betrieb, ein Tarifvertrag') abgerückt und hatte damit mehr Konkurrenz unter kleinen und großen Gewerkschaften erlaubt. Die obersten Arbeitsrichter hatten damals ihre Entscheidung mit der Koalitionsfreiheit begründet, also dem grundgesetzlich garantierten Recht zur Gründung und Betätigung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Sie stärkten damit die Position von Spartengewerkschaften, in denen etwa Ärzte, Piloten, Flugbegleiter und Lokführer organisiert sind. Deren Streiks führten in der Vergangenheit zu massiven Auswirkungen.
Mit seinem Urteil habe das Bundesarbeitsgericht der Verfassung und auch der in den Betrieben bereits gängigen Praxis Rechnung getragen, sagte Schmidt. 'Die Tarifeinheit existierte faktisch schon längst nicht mehr, bevor sie 2010 auch rechtlich aufgegeben wurde.'/geh/DP/zb
Die Spielregeln im Arbeitskampf werden seit Jahrzehnten von den Gerichten bestimmt. 'Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht freiwillig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers geschlüpft, sondern nur deshalb, weil es Konflikte, aber keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitskämpfe gibt.'
Das Problem bei der Tarifeinheit sind aus Sicht der Juristin nicht mehrere, nebeneinander bestehende Tarifverträge in einem Betrieb, wie es sie etwa schon seit langem bei der Lufthansa
Das Bundesarbeitsgericht war 2010 vom Grundsatz der Tarifeinheit ('Ein Betrieb, ein Tarifvertrag') abgerückt und hatte damit mehr Konkurrenz unter kleinen und großen Gewerkschaften erlaubt. Die obersten Arbeitsrichter hatten damals ihre Entscheidung mit der Koalitionsfreiheit begründet, also dem grundgesetzlich garantierten Recht zur Gründung und Betätigung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Sie stärkten damit die Position von Spartengewerkschaften, in denen etwa Ärzte, Piloten, Flugbegleiter und Lokführer organisiert sind. Deren Streiks führten in der Vergangenheit zu massiven Auswirkungen.
Mit seinem Urteil habe das Bundesarbeitsgericht der Verfassung und auch der in den Betrieben bereits gängigen Praxis Rechnung getragen, sagte Schmidt. 'Die Tarifeinheit existierte faktisch schon längst nicht mehr, bevor sie 2010 auch rechtlich aufgegeben wurde.'/geh/DP/zb