Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Schlichtung im Bauhauptgewerbe könnte kommende Woche beginnen

Veröffentlicht am 10.04.2024, 11:08
Aktualisiert 10.04.2024, 11:15
© Reuters.

WIESBADEN (dpa-AFX) - Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe könnte die Schlichtung in der kommenden Woche beginnen. Als Schlichter wollen die Parteien erneut den früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, gewinnen. Die Gewerkschaft IG Bau hatte am Dienstagabend nach drei Runden die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Damit wird automatisch das vertraglich vereinbarte Schlichtungsverfahren ausgelöst.

Laut IG Bau müssen zunächst die Bundestarifkommission und der Bundesvorstand der Gewerkschaft das Scheitern formell feststellen. Diese Formalien sollen am Montag abgeschlossen sein. Möglicherweise in derselben Woche könnte dann die auf 14 Tage befristete Schlichtung beginnen.

Die Arbeitgeber hätten kein verhandlungsfähiges Angebot abgegeben, erklärte IG-Bau-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt am Dienstagabend. "Zweimal etwas über drei Prozent mehr Einkommen auf 24 Monate gleichen die immens gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren und Monaten einfach nicht aus."

Die Gewerkschaft fordert für die etwa 930 000 Beschäftigen 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung im Monat mit einer Laufzeit von einem Jahr. Ein Streik ist erst nach einer gescheiterten Schlichtung möglich.

Burckhardt erklärte, der Bauwirtschaft gehe es nicht durchweg schlecht. Der Tiefbau, der Infrastrukturbau und auch der öffentliche Bau seien im Aufwind. Lediglich die Auftragslage im Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern sei eingebrochen.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes, erklärte hingegen: "Deutschland steckt in einer heftigen Baukrise. Viele Bauunternehmen im Wohnungsbau, dem größten Bausektor, haben mit massiven Auftragsrückgängen zu kämpfen. Die Gewerkschaft ignoriert diese baukonjunkturelle Realität komplett und hält weiter an ihrer Hauptforderung fest." Die Arbeitgeber haben nach eigenen Angaben zwei Gehaltserhöhungen von 3,3 Prozent für dieses und 3,2 Prozent für das kommende Jahr angeboten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.