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STICHWORT: 50 Sitze Bonus für den Sieger - Besonderheiten in Griechenland

Veröffentlicht am 17.06.2012, 10:37
ATHEN (dpa-AFX) - In Griechenland hält das Wahlrecht einen besonderen Bonus für den Sieger bei Parlamentswahlen bereit. Die stärkste Partei erhält einen Zuschlag von 50 Sitzen in der Volksvertretung. 250 der 300 Sitze im Parlament werden mit der einfachen Verhältniswahl verteilt. Damit sollen die Möglichkeiten für die Bildung starker Regierungen erhöht werden. Sollte dennoch keine Partei die absolute Mehrheit erreichen, ist ein mehrtägiges Verfahren zur Bildung eine Koalitionsregierung vorgesehen.

Der Präsident der Republik beauftragt laut Gesetz den Chef der stärksten Partei damit, die Bildung einer Koalitionsregierung auszuloten. Dieses Mandat gilt für drei Tage. Scheitert diese erste Sondierung, erhält der Vorsitzende der zweitstärksten Partei ein dreitägiges Mandat zur Sondierung. Sollte auch diese Bemühung scheitern, erhält die drittstärkste Partei das Sondierungsmandat - auch für drei Tage.

Bleiben alle Sondierungen ohne Ergebnis, ruft der Staatspräsident alle Parteivorsitzenden zu einer letzten Gesprächsrunde über eine mögliche Koalition zusammen. Bleibt dies erfolglos, dann wird - wie nach den Wahlen im Mai geschehen - das eben erst gewählte Parlament aufgelöst und es werden Neuwahlen binnen 30 Tagen angesetzt. Das Land wird in dieser Zeit von einer Übergangsregierung geführt./tt/DP/zb

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