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US-Gericht: Bayer muss im Streit um belastetes Talkumpuder nicht haften

Veröffentlicht am 17.11.2023, 09:09
© Reuters.
BAYGN
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DELAWARE (dpa-AFX) - Der Bayer-Konzern muss im US-Streit um gesundheitliche Folge bestimmter vor langer Zeit mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder nicht haften. Hintergrund: Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft der US-amerikanischen Merck (ETR:MRCG) & Co mit Marken wie Dr. Scholl's übernommen. Der US-Arzneimittelhersteller hatte anschließend vor Gericht durchsetzen wollen, entsprechende Haftungsrisiken mit Blick auf die Talkumpuder nach Ablauf einer Frist im Jahr 2021 an Bayer (ETR:BAYGN) weiterreichen zu können - auch für die Zeit vor der Übernahme. Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware hatte dies im April zurückgewiesen. Das höchste Gericht von Delaware bestätigte die Entscheidung, gegen die Merck & Co vorgegangen war, nun am Donnerstag (Ortszeit).

Viele Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern sind in den USA mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf lautet, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs auslösen können.

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