KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der Verhandlung über die Erbschaftsteuer begonnen. Die Karlsruher Richter prüfen, ob diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und verfassungswidrig ist. Dabei geht es um die Frage, ob Erben von Betriebsvermögen zu große Vorteile genießen und Erben von Privatvermögen dadurch auf verfassungswidrige Weise benachteiligt werden. Das Urteil wird im Herbst erwartet.
Die Richter müssen sich mit einer Vorlage des Bundesfinanzhofes befassen. Dieser hält zentrale Regeln des seit 2009 geltenden Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig. Der BFH bemängelt, dass Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften weitgehend oder vollkommen von der Steuer verschont werden können. Das führe zu einer verfassungswidrigen Überprivilegierung weniger Erben.
Die Verhandlung wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lässt sich durch seinen Staatssekretär Michael Meister vertreten.gf