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Weitere Corona-Vorgaben beendet - Letzte Maskenpflichten bleiben

Veröffentlicht am 01.03.2023, 06:12
Aktualisiert 01.03.2023, 06:16
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - In der Corona-Krise sind weitere staatliche Schutzvorgaben in ganz Deutschland vorbei. Von Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die am Mittwoch in Kraft tritt. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht nun ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.

Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet. Jetzt entfallen zum einen alle Testpflichten. Sie schrieben zuletzt einen aktuellen Schnelltest vor, wenn man in Kliniken oder Pflegeheime wollte - für Besuche und in bestimmten Abständen auch für Beschäftigte. Damit folgt das Ende der Testpflichten dem Zeitplan zur Finanzierung: Das zurückgefahrene Angebot kostenloser "Bürgertests" für alle lief am Dienstag aus.

Zum anderen entfällt jetzt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheitseinrichtungen - also für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen. Noch bleiben soll sie aber für Besuche in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. "Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen", hatte Lauterbach erläutert. "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein." Umfasst sind davon etwa auch Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.

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