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DGAP-Adhoc: Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

Veröffentlicht am 29.03.2012, 18:00
Aktienrückkaufprogramm

Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

29.03.2012 18:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight

Communications AG (im Weiteren: 'Verwaltungsrat') vom 4. Juni 2009 zur

Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der

Delegierte und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 29. März 2012

folgenden Beschluss gefasst:

Präambel

Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die

wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben

sind.

Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil

ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung

von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.

Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den

Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.

Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung

einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen

Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des

Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als

einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende

Aktienrückkaufprogramm

unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:

Bedingungen des Aktienrückkaufs

§ 1 Laufzeit

Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann

zwischen Montag, dem 2. April 2012, sofern die Veröffentlichung dieser

Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Dienstag, dem

31. Juli 2012 mit Ausnahme des Zeitraums zwischen Donnerstag,

dem 3. Mai 2012 und Montag, dem 21. Mai 2012, jeweils einschließlich,

erfolgen.

§ 2 Umfang

Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab

dem 2. April 2012 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.

§ 3 Erwerbszweck

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung

etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu

verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer

Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese

Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission

vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für

Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es

sich daher nicht um privilegierte Erwerbe, die gemäß §§ 14 Absatz 2 und 20a

Absatz 3 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und § 5 der

Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV)

bei Einhaltung der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoß

gegen die Vorschriften über das Verbot des Insiderhandels und der

Marktmanipulation darstellen, handelt, sind die Vorschriften über das

Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.

Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Highlight Communications AG die

Artikel 4 - 6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs

eigener Aktien einhalten.

§ 4 Erwerbspreis

Highlight Communications AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den

Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in § 3 genannten

EG-Verordnung erwerben.

Dies bedeutet insbesondere, dass Highlight Communications AG Aktien nicht

zu Preisen erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten

Abschlusses oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf

dem geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der

Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten

unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige

Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt

werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufe über derivative

Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.

Der Erwerbspreis wird keinesfalls über Euro 10,00 pro einer eigenen Aktie

liegen.

§ 5 Erwerbsmenge

Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in § 3 genannten EG-Verordnung wird

Highlight Communications AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des

durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt

stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben.

Hierbei ist auf den durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten

20 Börsentage vor dem Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt

abzustellen. Bei außerordentlich geringer Liquidität wird Highlight

Communications AG möglicherweise im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in § 3

genannten EG-Verordnung eigene Aktien im Umfang von bis zu 50 % des

durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.

§ 6 Insidervorschriften

Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine

Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäß § 14 WpHG darstellt.

Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht

erfolgen, solange Highlight Communications AG die Bekanntgabe einer

Insiderinformation gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat

(Artikel 6 Absatz 1 lit. C der in § 3 erwähnten EG-Verordnung).

Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener

Aktien über die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. A der in § 3

erwähnten EG-Verordnung).

§ 7 Publizität

Dieses Programm wird entsprechend § 3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV auf der

Homepage der Highlight Communications AG veröffentlicht.

Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der

genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen

geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Highlight

Communications AG bekanntgegeben.

Für Rückfragen:

HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

Investor Relations

CH-4133 Pratteln

Telefon +41 61 816 96 91

E-mail ir@hlcom.ch

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Highlight Communications AG

Netzibodenstrasse 23b

4133 Pratteln

Schweiz

Telefon: +41 61 816 96 96

Fax: +41 61 816 67 67

E-Mail: info@hlcom.ch

Internet: www.hlcom.ch

ISIN: CH0006539198

WKN: 920299

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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