Aktienrückkaufprogramm
Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
29.03.2012 18:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight
Communications AG (im Weiteren: 'Verwaltungsrat') vom 4. Juni 2009 zur
Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der
Delegierte und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 29. März 2012
folgenden Beschluss gefasst:
Präambel
Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die
wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben
sind.
Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil
ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung
von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.
Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den
Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.
Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als
einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende
Aktienrückkaufprogramm
unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:
Bedingungen des Aktienrückkaufs
§ 1 Laufzeit
Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
zwischen Montag, dem 2. April 2012, sofern die Veröffentlichung dieser
Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Dienstag, dem
31. Juli 2012 mit Ausnahme des Zeitraums zwischen Donnerstag,
dem 3. Mai 2012 und Montag, dem 21. Mai 2012, jeweils einschließlich,
erfolgen.
§ 2 Umfang
Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab
dem 2. April 2012 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.
§ 3 Erwerbszweck
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung
etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer
Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese
Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es
sich daher nicht um privilegierte Erwerbe, die gemäß §§ 14 Absatz 2 und 20a
Absatz 3 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und § 5 der
Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV)
bei Einhaltung der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoß
gegen die Vorschriften über das Verbot des Insiderhandels und der
Marktmanipulation darstellen, handelt, sind die Vorschriften über das
Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.
Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Highlight Communications AG die
Artikel 4 - 6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs
eigener Aktien einhalten.
§ 4 Erwerbspreis
Highlight Communications AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den
Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in § 3 genannten
EG-Verordnung erwerben.
Dies bedeutet insbesondere, dass Highlight Communications AG Aktien nicht
zu Preisen erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf
dem geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der
Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten
unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige
Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt
werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufe über derivative
Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.
Der Erwerbspreis wird keinesfalls über Euro 10,00 pro einer eigenen Aktie
liegen.
§ 5 Erwerbsmenge
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in § 3 genannten EG-Verordnung wird
Highlight Communications AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt
stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben.
Hierbei ist auf den durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten
20 Börsentage vor dem Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt
abzustellen. Bei außerordentlich geringer Liquidität wird Highlight
Communications AG möglicherweise im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in § 3
genannten EG-Verordnung eigene Aktien im Umfang von bis zu 50 % des
durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.
§ 6 Insidervorschriften
Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine
Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäß § 14 WpHG darstellt.
Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht
erfolgen, solange Highlight Communications AG die Bekanntgabe einer
Insiderinformation gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat
(Artikel 6 Absatz 1 lit. C der in § 3 erwähnten EG-Verordnung).
Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener
Aktien über die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. A der in § 3
erwähnten EG-Verordnung).
§ 7 Publizität
Dieses Programm wird entsprechend § 3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV auf der
Homepage der Highlight Communications AG veröffentlicht.
Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der
genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen
geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Highlight
Communications AG bekanntgegeben.
Für Rückfragen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
CH-4133 Pratteln
Telefon +41 61 816 96 91
E-mail ir@hlcom.ch
29.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Schweiz
Telefon: +41 61 816 96 96
Fax: +41 61 816 67 67
E-Mail: info@hlcom.ch
Internet: www.hlcom.ch
ISIN: CH0006539198
WKN: 920299
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
29.03.2012 18:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight
Communications AG (im Weiteren: 'Verwaltungsrat') vom 4. Juni 2009 zur
Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der
Delegierte und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 29. März 2012
folgenden Beschluss gefasst:
Präambel
Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die
wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben
sind.
Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil
ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung
von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.
Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den
Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.
Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als
einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende
Aktienrückkaufprogramm
unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:
Bedingungen des Aktienrückkaufs
§ 1 Laufzeit
Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
zwischen Montag, dem 2. April 2012, sofern die Veröffentlichung dieser
Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Dienstag, dem
31. Juli 2012 mit Ausnahme des Zeitraums zwischen Donnerstag,
dem 3. Mai 2012 und Montag, dem 21. Mai 2012, jeweils einschließlich,
erfolgen.
§ 2 Umfang
Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab
dem 2. April 2012 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.
§ 3 Erwerbszweck
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung
etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer
Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese
Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es
sich daher nicht um privilegierte Erwerbe, die gemäß §§ 14 Absatz 2 und 20a
Absatz 3 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und § 5 der
Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV)
bei Einhaltung der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoß
gegen die Vorschriften über das Verbot des Insiderhandels und der
Marktmanipulation darstellen, handelt, sind die Vorschriften über das
Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.
Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Highlight Communications AG die
Artikel 4 - 6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs
eigener Aktien einhalten.
§ 4 Erwerbspreis
Highlight Communications AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den
Bestimmungen des Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in § 3 genannten
EG-Verordnung erwerben.
Dies bedeutet insbesondere, dass Highlight Communications AG Aktien nicht
zu Preisen erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf
dem geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der
Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten
unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige
Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt
werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufe über derivative
Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.
Der Erwerbspreis wird keinesfalls über Euro 10,00 pro einer eigenen Aktie
liegen.
§ 5 Erwerbsmenge
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in § 3 genannten EG-Verordnung wird
Highlight Communications AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt
stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben.
Hierbei ist auf den durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten
20 Börsentage vor dem Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt
abzustellen. Bei außerordentlich geringer Liquidität wird Highlight
Communications AG möglicherweise im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in § 3
genannten EG-Verordnung eigene Aktien im Umfang von bis zu 50 % des
durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.
§ 6 Insidervorschriften
Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine
Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäß § 14 WpHG darstellt.
Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht
erfolgen, solange Highlight Communications AG die Bekanntgabe einer
Insiderinformation gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat
(Artikel 6 Absatz 1 lit. C der in § 3 erwähnten EG-Verordnung).
Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener
Aktien über die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. A der in § 3
erwähnten EG-Verordnung).
§ 7 Publizität
Dieses Programm wird entsprechend § 3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV auf der
Homepage der Highlight Communications AG veröffentlicht.
Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der
genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen
geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Highlight
Communications AG bekanntgegeben.
Für Rückfragen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
CH-4133 Pratteln
Telefon +41 61 816 96 91
E-mail ir@hlcom.ch
29.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Schweiz
Telefon: +41 61 816 96 96
Fax: +41 61 816 67 67
E-Mail: info@hlcom.ch
Internet: www.hlcom.ch
ISIN: CH0006539198
WKN: 920299
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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