BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat erneut Bußgelder in Millionenhöhe gegen Drogerieartikel-Hersteller verhängt, weil sie sich unerlaubt über Preisentwicklungen am Markt und Rabattforderungen des Handels ausgetauscht haben sollen. Das seien wettbewerblich relevante Informationen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Der Wettbewerb werde durch solche Gespräche beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder Kartelle handele.
Sechs Unternehmen der Branche und der Markenverband e.V. müssten zusammen 39 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Die unerlaubten Gespräche hätten in den Jahren 2004 bis 2006 im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen des Arbeitskreises 'Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel' (KWR) des Markenverbandes stattgefunden.
Der Markenverband vertritt die Interessen von deutschen Markenherstellern. Ihm gehören knapp 400 Mitglieder an, die mit Konsumgütern über 300 Milliarden Euro umsetzen. Der Verband erklärte, die Vorwürfe beträfen einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Sachverhalt. Der Arbeitskreis sei inzwischen aufgelöst. Der Verband werde sorgfältig prüfen, ob er Rechtsmittel gegen das Bußgeld einlege.
In den Jahren 2008 bis 2011 hatte das Bundeskartellamt in dem gleichen Komplex schon einmal Bußgelder gegen neun Unternehmen in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro verhängt. Mit der aktuellen Entscheidung sei das Kartellverfahren gegen Hersteller von Marken-Drogerieartikeln abgeschlossen, teilte die Behörde weiter mit./rs/DP/stb
Sechs Unternehmen der Branche und der Markenverband e.V. müssten zusammen 39 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Die unerlaubten Gespräche hätten in den Jahren 2004 bis 2006 im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen des Arbeitskreises 'Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel' (KWR) des Markenverbandes stattgefunden.
Der Markenverband vertritt die Interessen von deutschen Markenherstellern. Ihm gehören knapp 400 Mitglieder an, die mit Konsumgütern über 300 Milliarden Euro umsetzen. Der Verband erklärte, die Vorwürfe beträfen einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Sachverhalt. Der Arbeitskreis sei inzwischen aufgelöst. Der Verband werde sorgfältig prüfen, ob er Rechtsmittel gegen das Bußgeld einlege.
In den Jahren 2008 bis 2011 hatte das Bundeskartellamt in dem gleichen Komplex schon einmal Bußgelder gegen neun Unternehmen in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro verhängt. Mit der aktuellen Entscheidung sei das Kartellverfahren gegen Hersteller von Marken-Drogerieartikeln abgeschlossen, teilte die Behörde weiter mit./rs/DP/stb