KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt darüber, ob private Auftraggeber bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit Nachbesserungen verlangen können. Konkret prüfen die Karlsruher Richter die Klage einer Hausbesitzerin gegen einen Handwerker wegen einer nicht ordentlich gepflasterten Auffahrt. Der BGH wollte sein Urteil voraussichtlich noch am Donnerstag verkünden.
Der Fall betrifft die 'schwarze' Beschäftigung von Handwerkern im privaten Bereich. Handwerker und Hausbesitzerin hatten für das Pflastern der Auffahrt 1.800 Euro vereinbart. Das Geld sollte bar und ohne Rechnung oder Umsatzsteuer bezahlt werden. Später bemängelte die Auftraggeberin die Arbeit. Das Pflaster sei zu locker verlegt, der Handwerker müsse nachbessern, argumentierte sie und scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.
Der Werkvertrag sei nichtig, da er gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoße, hieß es. Das Gesetz war 2004 zur effektiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt worden./din/DP/jkr
Der Fall betrifft die 'schwarze' Beschäftigung von Handwerkern im privaten Bereich. Handwerker und Hausbesitzerin hatten für das Pflastern der Auffahrt 1.800 Euro vereinbart. Das Geld sollte bar und ohne Rechnung oder Umsatzsteuer bezahlt werden. Später bemängelte die Auftraggeberin die Arbeit. Das Pflaster sei zu locker verlegt, der Handwerker müsse nachbessern, argumentierte sie und scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.
Der Werkvertrag sei nichtig, da er gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoße, hieß es. Das Gesetz war 2004 zur effektiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt worden./din/DP/jkr