BERLIN (dpa-AFX) - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) pocht in der Debatte um europäische Regeln zur Abwicklung maroder Banken auf eine Netzwerklösung. Er plädiert für eine Agentur aus Vertretern nationaler Abwicklungsbehörden, die über in Schieflage geratene Institute beraten. Die Europäische Zentralbank (EZB) lehnt das ab.
Schäuble hat volle Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Beide zögen bei allen Euro-Entscheidungen an einem Strang, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. An diesem Dienstag trifft Merkel den französischen Präsidenten François Hollande in Paris.
Das Finanzministerium erklärte, das deutsche Modell habe zwei große Vorteile. Es sei 'rechtlich komplett auf der sicheren Seite', außerdem könnten auch Nicht-Euro-Länder jederzeit dem Netzwerk ohne große Probleme beitreten, sagte Sprecher Martin Kotthaus. Die Finanzminister der Euro-Gruppe kommen nächsten Donnerstag zu weiteren Beratungen in Brüssel zusammen. Davor wollen sich auch Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen auf eine Linie verständigen.
Zur Zwischenfinanzierung möglicher Kosten schlägt Schäuble vor, dass sich nationale Abwicklungsfonds mit Krediten helfen können. Das gilt als Übergangslösung, bis ein von den Banken zu füllender europäischer Abwicklungsfonds ausreichend groß ist.
Die EZB bekräftigte, das Abwicklungsregime sei - im Gegensatz zur Position Schäubles - ohne grundlegende Änderung der EU-Verträge machbar. Die Notenbank zeigte sich aber offen für Vorschläge, um alle Rechtsunsicherheiten auszuräumen, wie aus einer Stellungnahme für den Europäischen Rat und das Europaparlament hervorgeht.
Zuvor hatte die Bundesregierung vor einer Lockerung vereinbarter Haftungsregeln bei der Rettung maroder Banken gewarnt. In den laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament drohe, dass auch künftig Steuerzahler einspringen müssten, ohne Einbeziehung von Eigentümern und Gläubigern. Entsprechende Vorschläge lehne die Bundesregierung klar ab, hieß es im Finanzministerium.
Hintergrund sind die bereits vereinbarten Haftungsregeln bei der Rettung strauchelnder Banken. Danach sollen nach einem Beschluss des EU-Ministerrats ab 2018 zuerst die Eigentümer und Gläubiger einer Bank für die Abwicklung zahlen. Erst danach können Mittel aus Bankenabgaben herangezogen werden. Steuerzahler sollen so geschützt werden. Deutschland pocht wie die EZB auf einen früheren Start der Haftungsregeln. Dieser Bankenrestrukturierungs-Richtlinie muss das Europäische Parlament aber auch zustimmen.
Bei den laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament bestehe die Tendenz, dass das bisher vereinbarte klare Prinzip aufgeweicht werden könnte, hieß es in Berlin. Der Text des Europäischen Parlamentes würde zulassen, dass insolvente Banken bei einer Systemkrise mit Steuermitteln und ohne jegliche Beteiligung von Aktionären und Gläubigern gerettet werden dürfen.
Artikel 27 des Rats-Textes lasse zwar zu, dass nur bei gesunden Banken unter sehr engen Voraussetzungen zeitweise staatliche Maßnahmen möglich seien. Diese dürften aber nicht zur Verlustdeckung verwendet werden. Die EU-Beihilfenkontrolle stelle fest, ob solche Banken wirklich gesund seien. Bei einer Abwicklung gelte aber in jedem Fall, dass Eigentümer und Gläubiger die Lasten tragen müssten. Auch hier werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese klaren Haftungsregeln nicht verwässert werden, hieß es./sl/tb/ben/DP/hbr
Schäuble hat volle Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Beide zögen bei allen Euro-Entscheidungen an einem Strang, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. An diesem Dienstag trifft Merkel den französischen Präsidenten François Hollande in Paris.
Das Finanzministerium erklärte, das deutsche Modell habe zwei große Vorteile. Es sei 'rechtlich komplett auf der sicheren Seite', außerdem könnten auch Nicht-Euro-Länder jederzeit dem Netzwerk ohne große Probleme beitreten, sagte Sprecher Martin Kotthaus. Die Finanzminister der Euro-Gruppe kommen nächsten Donnerstag zu weiteren Beratungen in Brüssel zusammen. Davor wollen sich auch Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen auf eine Linie verständigen.
Zur Zwischenfinanzierung möglicher Kosten schlägt Schäuble vor, dass sich nationale Abwicklungsfonds mit Krediten helfen können. Das gilt als Übergangslösung, bis ein von den Banken zu füllender europäischer Abwicklungsfonds ausreichend groß ist.
Die EZB bekräftigte, das Abwicklungsregime sei - im Gegensatz zur Position Schäubles - ohne grundlegende Änderung der EU-Verträge machbar. Die Notenbank zeigte sich aber offen für Vorschläge, um alle Rechtsunsicherheiten auszuräumen, wie aus einer Stellungnahme für den Europäischen Rat und das Europaparlament hervorgeht.
Zuvor hatte die Bundesregierung vor einer Lockerung vereinbarter Haftungsregeln bei der Rettung maroder Banken gewarnt. In den laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament drohe, dass auch künftig Steuerzahler einspringen müssten, ohne Einbeziehung von Eigentümern und Gläubigern. Entsprechende Vorschläge lehne die Bundesregierung klar ab, hieß es im Finanzministerium.
Hintergrund sind die bereits vereinbarten Haftungsregeln bei der Rettung strauchelnder Banken. Danach sollen nach einem Beschluss des EU-Ministerrats ab 2018 zuerst die Eigentümer und Gläubiger einer Bank für die Abwicklung zahlen. Erst danach können Mittel aus Bankenabgaben herangezogen werden. Steuerzahler sollen so geschützt werden. Deutschland pocht wie die EZB auf einen früheren Start der Haftungsregeln. Dieser Bankenrestrukturierungs-Richtlinie muss das Europäische Parlament aber auch zustimmen.
Bei den laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament bestehe die Tendenz, dass das bisher vereinbarte klare Prinzip aufgeweicht werden könnte, hieß es in Berlin. Der Text des Europäischen Parlamentes würde zulassen, dass insolvente Banken bei einer Systemkrise mit Steuermitteln und ohne jegliche Beteiligung von Aktionären und Gläubigern gerettet werden dürfen.
Artikel 27 des Rats-Textes lasse zwar zu, dass nur bei gesunden Banken unter sehr engen Voraussetzungen zeitweise staatliche Maßnahmen möglich seien. Diese dürften aber nicht zur Verlustdeckung verwendet werden. Die EU-Beihilfenkontrolle stelle fest, ob solche Banken wirklich gesund seien. Bei einer Abwicklung gelte aber in jedem Fall, dass Eigentümer und Gläubiger die Lasten tragen müssten. Auch hier werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese klaren Haftungsregeln nicht verwässert werden, hieß es./sl/tb/ben/DP/hbr