(In der Überschrift und im 1. Satz wurde klargestellt, dass sich die
Klage auf die Finanzströme im Konzern, nicht aber auf die
Konzernstruktur der Bahn an sich bezieht.)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach langem Streit bringt die EU-Kommission Deutschland wegen der Deutschen Bahn erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - konkret geht es dabei um Finanzströme im Konzern. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.
Die EU-Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme. Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der EuGH die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen./hrz/DP/he
Klage auf die Finanzströme im Konzern, nicht aber auf die
Konzernstruktur der Bahn an sich bezieht.)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach langem Streit bringt die EU-Kommission Deutschland wegen der Deutschen Bahn erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - konkret geht es dabei um Finanzströme im Konzern. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.
Die EU-Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme. Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der EuGH die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen./hrz/DP/he