KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss./jon/DP/bgf