Es ist kein Geheimnis, dass immer dann, wenn Einkünfte erzielt werden, der Staat gerne die Hand aufhält und Steuern kassiert. Das gilt natürlich auch auf Einkünfte aus Kapitalanlagen und somit auch für die Geldanlage in Zertifikate.
Welche Erträge sind bei Zertifikaten steuerpflichtig?
Zertifikate beinhalten verschiedene Arten von Erträgen, sodass auch steuerlich unterschiedliche Einkünfte betrachtet werden. So gibt es zum einen Zinserträge, wenn der Käufer eines Zertifikats für die Anlage seines Guthabens mit Zinszahlungen bedacht wird. Zudem gibt es Einkünfte, wenn man Zertifikate hält, deren Basiswerte Aktiengesellschaften sind oder Aktiengesellschaften zu einem Index als Basiswert gehören, die Dividenden ausschütten. Auch hier werden die entsprechenden Dividenden zu Einkünften aus Kapitalvermögen und dadurch steuerpflichtig. Nicht zuletzt gibt es realisierte Kursgewinne bei der Veräußerung von Zertifikaten, die der Steuerpflicht unterliegen. Hier sollte man sich immer gut vorab informieren, welche steuerliche Belastung auf einen zukommt, um die versprochenen oder erhofften Renditen besser abschätzen zu können.
Unterschiedliche Betrachtung von Zertifikaten bis zum Jahr 2009
Bis zum Jahr 2009 war bei der Frage nach der Besteuerung der Zertifikate immer wichtig, um welche Art von Zertifikaten es sich handelt. So wurde unterschieden zwischen den Finanzinnovationen und den Produkten, die nicht als Finanzinnovation gelten. Finanzinnovationen sind dabei Zertifikate, welche durch bestimmte Garantien ein Mehr an Sicherheit bieten. Zertifikate, bei denen auch das Risiko eingegangen wird, das gesamte Kapital zu verlieren, zählen nicht als Finanzinnovationen. Steuerlich wirkte sich das so aus, dass Zertifikate ohne Garantien, als die „Nicht-Finanzinnovationen“ nur steuerpflichtig waren, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr veräußert wurden. Bei Finanzinnovationen galten Erträge jederzeit als steuerpflichtig, sowohl während der Spekulationsfrist als auch danach. Die Besteuerung erfolgte immer in vollem Umfang und mit dem persönlichen Steuersatz.
Regelung nach Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt, um eine einheitliche Besteuerung für Erträge aus Kapitalvermögen zu erzielen. Einhergehend mit der Einführung der Abgeltungsteuer war die Abschaffung der Spekulationsfrist, die es einem bisher ermöglichte, Wertpapiere steuerfrei zu veräußern, wenn man sie mindestens ein Jahr im Depot gehalten hat. Seit dem Jahr 2009 unterliegen die Zertifikate der Steuerpflicht und werden deshalb mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Diese beträgt pauschal 25 Prozent und werden zusätzlich dann noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer erhoben. Diese neue steuerliche Regelung und ein verminderter Betrag von 51 Euro für die Werbungskosten machen die Anlage in Zertifikate steuerlich unattraktiver, aber man muss zumindest nun nicht mehr die verschiedenen Möglichkeiten beachten, um zu wissen, welche steuerliche Behandlung anzuwenden ist. Ausnahmen betrafen nur noch vorübergehend die Zertifikate, die ab dem 14. März 2007 gekauft und frühestens ab dem 14. März 2008 und spätestens bis zum 30. Juni 2009 verkauft wurden und mit steuerfreien Gewinnen bedacht wurden.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.