APA ots news: Fachkommentar in Zeitschrift Österreichisches Bankarchiv (ÖBA): Banken haben bei Auseinandersetzung um Zinswetten schlechte Karten
Wien (APA-ots) - Schlechte Karten bescheinigt Rechtexperte Dr. Philipp
Klausberger Banken und Finanzdienstleistern, die ihren Kunden
Zinswetten verkauft haben und jetzt vor rechtlichen
Auseinandersetzungen stehen. Klausberger ist Universitätsassistent am
Institut für Römisches Recht der Universität Wien und Mitarbeiter der
Rechtsanwaltskanzlei Brandl und Talos, die bereits in zahlreichen
Fällen renommierte Banken vertreten hat.
In einem Fachkommentar in der Zeitschrift Österreichisches
Bankarchiv, den Klausberger gemeinsam mit dem deutschen
Rechtsexperten David Rüger verfasst hat, geht es um die Aufklärungs-
und Beratungspflichten einer Bank bei strukturierten Produkten.
Diese wären, so die Autoren, nur dann erfüllt, wenn die Bank dem
Anleger gegenüber offengelegt hätte, dass das angebotene
Finanzinstrument hoch spekulativ sei und die reale Möglichkeit
bestehe, dass der Kunde - so er sich verspekuliere - wirtschaftlich
ruiniert sei. Des Weiteren müsste die Bank den Kunden darüber
aufklären, dass das Chance-Risiko-Profil zwischen den beiden Parteien
der Wette von Anfang an unausgewogen sei. Damit dränge sich freilich
die Frage auf, ob sich komplexe Finanzprodukte mit derart
unappetitlichen Aussagen künftig noch verkaufen lassen, meinen
Klausberger und Rüger im Österreichischen Bankarchiv. Genau diesen
Sachverhalt beleuchten die Gutachten des gerichtlich beeideten
Sachverständigen für Derivate Sascha Stadnikow, die immer wieder
Grundlage für außergerichtliche Vergleiche bilden. Zuletzt wurden die
Berechnungen auch von Vertretern der Kanzlei Brandl & Talos bei
mehreren Fällen bestätigt.
Anlass für diese rechtlichen Überlegungen war das Urteil des
deutschen Bundesgerichtshofs vom März 2011, bei dem die Bank
verurteilt wurde, ein derartiges Zinsgeschäft rückabzuwickeln und die
entstandenen Verluste zu übernehmen. Klausberger und Rüger kommen zu
dem Schluss, dass dieses Urteil auch für Österreich anzuwenden sei,
da ein hohes Risikopotential einer Anlageform schon bislang nach
österreichischem Recht gesteigerte Beratungspflichten ausgelöst habe.
'Bei der Beratung im Hinblick auf Produkte, die ob ihres immanenten
Risikos den gänzlichen Ruin des Anlegers herbeiführen können, hat die
Beratung deutlich intensiver zu sein, als bei Produkten mit geringem
Risiko', so die Autoren wörtlich.
Mag. Gerald Zmuegg, Sprecher von Finanzbuddha, freut sich über die
inhaltliche Annäherung. Nicht zuletzt deswegen, da Brandl & Talos
immer wieder namhafte Banken in diesen Causen vertritt.
(Der gesamte Kommentar ist auf der website www.finanzbuddha.at
nachzulesen.)
Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Zmuegg
Finanzbuddha
Seilerstätte 6/7, 1010 Wien,
Tel.: ++43-1-8900310, office@finanzbuddha.at
www.finanzbuddha.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12718/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0129 2012-03-05/12:31
Wien (APA-ots) - Schlechte Karten bescheinigt Rechtexperte Dr. Philipp
Klausberger Banken und Finanzdienstleistern, die ihren Kunden
Zinswetten verkauft haben und jetzt vor rechtlichen
Auseinandersetzungen stehen. Klausberger ist Universitätsassistent am
Institut für Römisches Recht der Universität Wien und Mitarbeiter der
Rechtsanwaltskanzlei Brandl und Talos, die bereits in zahlreichen
Fällen renommierte Banken vertreten hat.
In einem Fachkommentar in der Zeitschrift Österreichisches
Bankarchiv, den Klausberger gemeinsam mit dem deutschen
Rechtsexperten David Rüger verfasst hat, geht es um die Aufklärungs-
und Beratungspflichten einer Bank bei strukturierten Produkten.
Diese wären, so die Autoren, nur dann erfüllt, wenn die Bank dem
Anleger gegenüber offengelegt hätte, dass das angebotene
Finanzinstrument hoch spekulativ sei und die reale Möglichkeit
bestehe, dass der Kunde - so er sich verspekuliere - wirtschaftlich
ruiniert sei. Des Weiteren müsste die Bank den Kunden darüber
aufklären, dass das Chance-Risiko-Profil zwischen den beiden Parteien
der Wette von Anfang an unausgewogen sei. Damit dränge sich freilich
die Frage auf, ob sich komplexe Finanzprodukte mit derart
unappetitlichen Aussagen künftig noch verkaufen lassen, meinen
Klausberger und Rüger im Österreichischen Bankarchiv. Genau diesen
Sachverhalt beleuchten die Gutachten des gerichtlich beeideten
Sachverständigen für Derivate Sascha Stadnikow, die immer wieder
Grundlage für außergerichtliche Vergleiche bilden. Zuletzt wurden die
Berechnungen auch von Vertretern der Kanzlei Brandl & Talos bei
mehreren Fällen bestätigt.
Anlass für diese rechtlichen Überlegungen war das Urteil des
deutschen Bundesgerichtshofs vom März 2011, bei dem die Bank
verurteilt wurde, ein derartiges Zinsgeschäft rückabzuwickeln und die
entstandenen Verluste zu übernehmen. Klausberger und Rüger kommen zu
dem Schluss, dass dieses Urteil auch für Österreich anzuwenden sei,
da ein hohes Risikopotential einer Anlageform schon bislang nach
österreichischem Recht gesteigerte Beratungspflichten ausgelöst habe.
'Bei der Beratung im Hinblick auf Produkte, die ob ihres immanenten
Risikos den gänzlichen Ruin des Anlegers herbeiführen können, hat die
Beratung deutlich intensiver zu sein, als bei Produkten mit geringem
Risiko', so die Autoren wörtlich.
Mag. Gerald Zmuegg, Sprecher von Finanzbuddha, freut sich über die
inhaltliche Annäherung. Nicht zuletzt deswegen, da Brandl & Talos
immer wieder namhafte Banken in diesen Causen vertritt.
(Der gesamte Kommentar ist auf der website www.finanzbuddha.at
nachzulesen.)
Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Zmuegg
Finanzbuddha
Seilerstätte 6/7, 1010 Wien,
Tel.: ++43-1-8900310, office@finanzbuddha.at
www.finanzbuddha.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12718/aom
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OTS0129 2012-03-05/12:31