BERLIN (dpa-AFX) - Der umstrittene Einsatz von Antibiotika in der Tiermast hat nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein größeres Ausmaß als angenommen. 'Bisher ging man in Schätzungen von bundesweit etwa 780 Tonnen Antibiotika aus, die jedes Jahr in der Tierhaltung verabreicht werden', sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. 'Wir gehen davon aus, dass die tatsächlich eingesetzte Menge noch höher ist.' Hintergrund ist eine laufende erstmalige Erfassung, wie viele Tierarzneimittel genau in den Verkehr gebracht werden. Die neuen Zahlen sollen auch zeigen, in welchen Regionen Antibiotika besonders intensiv eingesetzt werden.
Die Daten, die noch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ausgewertet werden, sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Antibiotika dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden. Studien haben aber einen massenhaften Einsatz bei Masttieren ergeben, vor allem bei Geflügel. Über den Verzehr von Lebensmitteln können Menschen Keime aufnehmen, die gegen Antibiotika unempfindlich sind. Das kann dazu führen, dass die Arznei auch bei kranken Menschen nicht anschlägt.
Der Antibiotika-Einsatz kann nach Angaben der Bundesregierung weitere Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. So können Rückstände, die Tiere nach der Anwendung ausscheiden, in den Boden, in Gewässer und das Grundwasser gelangen. Eine 'verstärkte Aufmerksamkeit hinsichtlich der möglichen Bildung von Resistenzen' sei daher etwa beim Ausbringen von Gülle notwendig. Möglich sei auch, dass Antibiotika-Spuren von Nutzpflanzen aufgenommen werden.
Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) plant eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, um Antibiotika in der Tiermast auf ein Minimum zu beschränken. Tierärzte sollen sie nur noch in engeren Grenzen einsetzen dürfen. Strenger gefasst werden sollen etwa Regeln zu Anwendungsdauer und Dosis. Antibiotika, die auch Menschen bekommen, sollen nur noch unter besonderen Voraussetzungen über die Zulassung hinaus benutzt werden dürfen, etwa für andere Tierarten.
Zudem soll eine neue bundesweite Datenbank den Länderbehörden einen Überblick zum Tiermedikamenteneinsatz verschaffen, um eine bessere Kontrolle zu erreichen. 'Der Bund setzt hierfür den Rechtsrahmen, die Länder sind vor Ort für die Überwachung der Betriebe zuständig', sagte der Ministeriumssprecher. Bauernhöfen, die übermäßig Antibiotika verwenden, soll künftig auch ein geringerer Einsatz vorgeschrieben werden können./sam/DP/stb
Die Daten, die noch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ausgewertet werden, sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Antibiotika dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden. Studien haben aber einen massenhaften Einsatz bei Masttieren ergeben, vor allem bei Geflügel. Über den Verzehr von Lebensmitteln können Menschen Keime aufnehmen, die gegen Antibiotika unempfindlich sind. Das kann dazu führen, dass die Arznei auch bei kranken Menschen nicht anschlägt.
Der Antibiotika-Einsatz kann nach Angaben der Bundesregierung weitere Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. So können Rückstände, die Tiere nach der Anwendung ausscheiden, in den Boden, in Gewässer und das Grundwasser gelangen. Eine 'verstärkte Aufmerksamkeit hinsichtlich der möglichen Bildung von Resistenzen' sei daher etwa beim Ausbringen von Gülle notwendig. Möglich sei auch, dass Antibiotika-Spuren von Nutzpflanzen aufgenommen werden.
Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) plant eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, um Antibiotika in der Tiermast auf ein Minimum zu beschränken. Tierärzte sollen sie nur noch in engeren Grenzen einsetzen dürfen. Strenger gefasst werden sollen etwa Regeln zu Anwendungsdauer und Dosis. Antibiotika, die auch Menschen bekommen, sollen nur noch unter besonderen Voraussetzungen über die Zulassung hinaus benutzt werden dürfen, etwa für andere Tierarten.
Zudem soll eine neue bundesweite Datenbank den Länderbehörden einen Überblick zum Tiermedikamenteneinsatz verschaffen, um eine bessere Kontrolle zu erreichen. 'Der Bund setzt hierfür den Rechtsrahmen, die Länder sind vor Ort für die Überwachung der Betriebe zuständig', sagte der Ministeriumssprecher. Bauernhöfen, die übermäßig Antibiotika verwenden, soll künftig auch ein geringerer Einsatz vorgeschrieben werden können./sam/DP/stb