BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission untersucht den Markt für elektronische Zahlungen auf Wettbewerbsverstöße. Die Behörde hat eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet. Experten prüfen nun die Standardisierung von Zahlungen über das Internet, die der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council EPC) vornimmt. Das teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Die Behörde hat Bedenken, dass der Wettbewerb übermäßig beschränkt sein könnte und neue Konkurrenten wie Zahlungsdienstleister, die nicht von einer Bank kontrolliert werden, vom Markt ausgeschlossen würden. Dies könnte die Preise für Kunden in die Höhe treiben.
Der European Payments Council (EPC) in Brüssel, dem die europäischen Banken angehören, steuert den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Mit Sepa vereinfachen die Kreditinstitute das elektronische Bezahlen über die Grenzen hinweg. Das Ziel ist, Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften in Euro genauso kostengünstig und sicher abzuwickeln wie innerhalb eines Landes.
Sollten sich die Vorwürfe erhärten, muss der EPC mit hohen Geldbußen rechnen. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass die Kommission schon Beweise für verbotenes Verhalten hat. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht. Absprachen über Preise oder die Aufteilung von Märkten zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU verboten.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: 'Die Nutzung des Internets nimmt rapide zu. Daher wird der Bedarf an sicheren und effizienten Online-Zahlungsmöglichkeiten im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum immer dringlicher.' Standards seien zu begrüßen, doch dürften sie keine anderen Anbieter diskriminieren./mt/DP/bgf
Der European Payments Council (EPC) in Brüssel, dem die europäischen Banken angehören, steuert den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Mit Sepa vereinfachen die Kreditinstitute das elektronische Bezahlen über die Grenzen hinweg. Das Ziel ist, Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften in Euro genauso kostengünstig und sicher abzuwickeln wie innerhalb eines Landes.
Sollten sich die Vorwürfe erhärten, muss der EPC mit hohen Geldbußen rechnen. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass die Kommission schon Beweise für verbotenes Verhalten hat. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht. Absprachen über Preise oder die Aufteilung von Märkten zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU verboten.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: 'Die Nutzung des Internets nimmt rapide zu. Daher wird der Bedarf an sicheren und effizienten Online-Zahlungsmöglichkeiten im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum immer dringlicher.' Standards seien zu begrüßen, doch dürften sie keine anderen Anbieter diskriminieren./mt/DP/bgf