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Bundesrechnungshof: Große Defizite bei Steuereinzug

Veröffentlicht am 17.01.2012, 13:49
BONN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof hat dem Steuervollzug ein miserables Zeugnis ausgestellt: Beim Einzug der Steuern gebe es große Defizite. Zu viele Steuererklärungen würden einfach durchgewunken - zum Schaden der Staatskasse. So sei etwa die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden, ohne dass die Finanzämter die Voraussetzungen geprüft hätten. Ein Hauptgrund für die Misere sei das zu komplexe Steuerrecht, das zudem ständig geändert werde.

'Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern ist weiterhin nicht gewährleistet', kritisierte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dieter Engels, am Dienstag in Bonn. 'Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs.'

Der Bundesrechnungshof (BRH) übermittelte seinen Prüfbericht am Dienstag dem Bundestag und der Bundesregierung. Die Kontrollbehörde plädiert darin für eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden könnten. Für die Arbeitnehmerbesteuerung wird insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs angeregt.

Bereits 2006 hatte BRH-Präsident Engels in einem Gutachten auf Defizite hingewiesen. 'Die Situation hat sich seither nicht verbessert', berichtete die Prüfbehörde. Neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung sei das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache. 'Viele gesetzliche Bestimmungen sind lang und schwer verständlich formuliert.' Im Einkommensteuerrecht habe sich seit 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast zehn pro Jahr erhöht.

Auch eine stärkere IT-Unterstützung mit dem Einsatz eines sogenannten Risikomanagements hätten einen gesetzmäßigen Steuervollzug bisher nicht gewährleistet. Beim Risikomanagement entscheide ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt werde oder ob die Beschäftigten der Finanzämter den Fall persönlich prüfen müssten. 'Mit dem derzeitigen Risikomanagement lässt die Steuerverwaltung systematisch einige Sachverhalte ungeprüft, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht erreicht werden. Damit verstößt sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen.'/ba/DP/jsl

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