KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob ein Schwarzarbeiter nach getaner Arbeit Anspruch auf den vereinbarten Lohn hat, prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Handwerksbetrieb aus Schleswig Holstein klagt, die zuvor vereinbarte Summe nicht voll erhalten zu haben. Der BGH will sein Urteil am frühen Nachmittag (14.00 Uhr) verkünden.
Das Unternehmen hatte für insgesamt 18 800 Euro Elektroinstallationen ausgeführt - 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden. Von der Gesamtsumme beglich der Eigentümer aber nur 12 300 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig urteilte im vergangenen Jahr, dass die Handwerksfirma keinerlei Anspruch auf Bezahlung habe.kr