KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (11.00) erstmals über Klagen von Anlegern der pleitegegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers. Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Als die Bank im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Nun verlangen die Anleger wegen angeblich mangelhafter Beratung von ihrer Sparkasse das Geld zurück.
In der Vorinstanz waren die Kläger gescheitert. Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte man ohne weiteres auf die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers vertrauen dürfen, so das Oberlandesgericht Hamburg. Die Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Nach unbestätigten Schätzungen von Verbraucherschützern haben rund 40.000 bis 50.000 Anleger in Deutschland Lehman-Zertifikate gekauft. Es ist nicht klar, ob der Bundesgerichtshof noch am selben Tag ein Urteil verkünden wird (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10)./jon/DP/dct
In der Vorinstanz waren die Kläger gescheitert. Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte man ohne weiteres auf die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers vertrauen dürfen, so das Oberlandesgericht Hamburg. Die Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Nach unbestätigten Schätzungen von Verbraucherschützern haben rund 40.000 bis 50.000 Anleger in Deutschland Lehman-Zertifikate gekauft. Es ist nicht klar, ob der Bundesgerichtshof noch am selben Tag ein Urteil verkünden wird (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10)./jon/DP/dct